Wien - Besonders umstritten in der 60. ASVG-Novelle ist jener Passus, der Darlehen der finanzkräftigeren zu Gunsten der finanzschwachen Kassen vorsieht. Konkret sind sechs Träger verpflichtet, bis Anfang Oktober eine entsprechende Summe an den Ausgleichsfonds der Krankenversicherung zu zahlen. Den größten Brocken leistet die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit 72 Millionen Euro. Ebenfalls betroffen sind die Oberösterreichische GKK (45 Mill.), die niederösterreichische GKK (35 Mill.), die Salzburger GKK (20 Mill.), die Vorarlberger GKK (15 Mill.) sowie der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus (5 Mill.). Festgelegt wurde nunmehr auf Drängen der betroffenen Länder eine Rückzahlungsgarantie: Ab dem Jahr 2005 bis zum Ablauf des Jahres 2010 sind die als Darlehen überwiesenen Gelder samt Verzinsung vom Ausgleichsfonds an die Träger zurückzuzahlen. Die finanzschwachen Träger erhalten die jeweiligen Zuschüsse im Rahmen von Zielerreichungs-Vorgaben. Werden diese nicht eingehalten oder waren sie nachweislich und unbeeinflussbar nicht einhaltbar, kann es gekürzte Zuschüsse geben, die von der Geschäftsführung unter Aufsicht des Verwaltungsrats bewilligt werden können. Auch die Höhe der Zuschüsse wird von diesen Organen festgelegt. Für die Träger hinzu kommt noch, dass sie in den beiden kommenden Jahren statt zwei vier Prozent ihrer Einnahmen dem Ausgleichsfonds zuschießen müssen. Geld erhält der Fonds noch dazu aus Erträgen der Tabaksteuer, sobald diese angehoben wird. Vorgesehen ist ja eine Verteuerung um 15 Cent pro Packung. Einbezogen in den Ausgleichsfonds werden künftig auch die Eisenbahnerversicherung und die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten. (APA)