Gesundheitspolitik
Regierung führt doch Chipkartengebühr ein
60. ASVG-Novelle beschlossen - "Gesunde" sollen "kranke" Kassen sanieren - Sonderministerrat kurzfristig einberufen, um Gesetzespaket rechtzeitig ins Parlament zu bringen
Wien - Die Regierung hat Donnerstag früh die 60.
ASVG-Novelle mit einem umfangreichen Paket zur Sanierung der
Krankenkassen beschlossen. Der Gang zum Arzt ist auch in Zukunft nicht
kostenlos. Nach monatelanger Diskussion hat sich die Regierung nun
doch dazu entschlossen, für die Chipkarte ebenso wie derzeit für den
Krankenschein eine Gebühr von zehn Euro pro Jahr zu erlassen. Die Chipkarte wird im
kommenden Jahr den Krankenschein ablösen. Die Krankenscheingebühr
beträgt derzeit 3,63 Euro pro Quartal. Der kurzfristig einberufene außertourliche Ministerrat, der um
8.30 Uhr im Bundeskanzleramt stattgefunden hat, war notwendig, um das
Gesetzespaket noch rechtzeitig im Parlament einbringen zu können. In
der heutigen Sitzung des Nationalrates kann dann die Novelle noch dem
Sozialausschuss zugewiesen werden. So ist eine Beschlussfassung in
den Juli-Sitzungen vor der parlamentarischen Sommerpause noch
möglich.
Gesunde Kassen sollen kranke sanieren
Zur Sanierung der Krankenversicherung bringt die 60. ASVG-Novelle,
dass der Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger durch ein
rückzahlbares Darlehen finanziell gestärkt und ein finanzieller
Ausgleich für Belastungen einzelner Krankenkassen geschaffen wird.
Das Darlehen ist in den Jahren zwischen 2005 bis 2010 zurückzuzahlen,
heißt es in einer Aussendung des Bundeskanzleramtes.
Gleichzeitig werden Bedingungen geschaffen, um die Verwaltung der
Krankenversicherungsträger wesentlich kostengünstiger zu gestalten.
Dazu gehört etwa die verpflichtende elektronische Abrechnung aller
Vertragspartner aus dem Bereich der Gesundheitsberufe mit den
Krankenkassen. "Entsprechend dem Regierungsziel, wonach die
Versicherten von administrativen Einsparungen profitieren sollen,
wird die Chipkartengebühr mit 10 Euro pro Jahr festgelegt. Diese ist
nur von jenen Personen zu bezahlen, die auch bislang die
Krankenscheingebühr zu entrichten hatten. Das ist eine deutliche
administrative Vereinfachung und finanzielle Entlastung für die
Mehrheit der Versicherten", so das Bundeskanzleramt.
Erleichterungen wurden zudem für Kleinstbetriebe und
Jungunternehmer im Gewerblichen Sozialversicherungsrecht beschlossen.
So kommt es zu einer generellen Herabsetzung der
Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung auf 537,78 Euro
und einer Nichtnachbemessung der Beitragsgrundlage in den ersten zwei
Kalenderjahren nach der Gründung. (APA/red)