Jerusalem - Israel könnte sich schon in Kürze wegen seiner völkerrechtswidrigen Besiedlungspolitik in den besetzten Palästinensergebieten vor dem neu geschaffenen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten müssen. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten des israelischen Chefanklägers Eliakim Rubinstein muss Israel mit einer Anklage rechnen, weil die Ansiedlung von Israelis in den besetzten Gebieten gegen internationales Recht verstößt. Der neue Gerichtshof soll im kommenden Monat die Arbeit aufnehmen. Die Vierte Genfer Konvention verbietet generell die Ansiedlung der Zivilbevölkerung der Besatzungsmacht in besetztem Gebiet. Sie verbietet auch Kollektivstrafen, die Anwendung von Gewalt gegen Zivilpersonen sowie die Abriegelung von Gebieten. Die auf Beschluss der UNO-Vollversammlung einberufene Konferenz der Vertragsstaaten der Genfer Konventionen hatte im Dezember 2001 bekräftigt, dass die Vierte Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten auch in den von Israel okkupierten palästinensischen Territorien eingehalten werden müsse. Nach einem Bericht der israelischen Tageszeitung "Yediot Aharonot" vom Mittwoch bereitet das Justizministerium in Jerusalem die Bildung einer Spezialabteilung vor, die die Konsequenzen des neuen Internationalen Strafgerichtshofes für Israel ausloten soll. Israel ist dem internationalen Abkommen über die Einrichtung des Gerichtshofes nicht beigetreten. Bisher haben mehr als 140 Länder das Abkommen von Rom unterzeichnet und mehr als 60 ihre Ratifizierungsurkunden bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt.(APA/dpa)