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Telekom Austria bis Ende 2002 80 Prozent des Personalabbaus umsetzen
Nach erstem Quartal mit 400 Mitarbeitern weniger exakt auf Plan - Heuer sollen bis zu 1.700 Mitarbeiter abgebaut werden
Die Telekom Austria (TA) will bis Ende 2002 rund 80
Prozent des im Fünfjahresplan des Jahres 2000 gesetzten
Personalabbauziels von 5.000 Mitarbeitern erfüllt haben. Im ersten
Quartal 2002 wurden 400 Mitarbeiter abgebaut. Für das Geschäftsjahr
2002 sind 1.600 bis 1.700 weniger Mitarbeiter vorgesehen. Diese
Zahlen beziehen sich alle auf den Festnetzbereich, sagte
Generaldirektor Heinz Sundt am Mittwoch bei der Hauptversammlung.Deutlicher Personalabbau
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sei der Personalstand mit 2.700
weniger Mitarbeitern gegenüber dem Vorjahr besonders deutlich
reduziert worden. An Instrumentarien für den Mitarbeiterabbau, der im
Rahmen der internationalen Wettbewerbsmaßstäbe notwendig sei, nannte
Sundt Sozialpläne, Outsourcing, ein Stiftungsmodell sowie
Abfertigungsprogramme. Für die Zukunft überlege das Unternehmen auch
neue Modelle wie die Einführung von Kurzarbeit in einigen Bereichen.
Zum 31. März 2002 hatte die Telekom Austria-Gruppe 16.244 Mitarbeiter
gegenüber 18.119 ein Jahr zuvor. Der Festnetzbereich zählte 11.524
gegenüber 13.889 Mitarbeiter im Jahresabstand.
Zu krankheitsbedingten Frühpensionierungen, die bei der Telekom
Austria, der Post und der Bahn in den letzten Tagen in die politische
Diskussion gekommen sind, laufe bei der TA ein Prüfungsauftrag, den
er selbst in der Vorwoche erteilt habe, sagte Sundt. Ein Ergebnis
dieser Beurteilung stehe noch aus.
Frühpensionierung nur mit Attest
Sundt erklärte, die Vorgangsweise krankheitsbedingter
Frühpensionierungen so, dass für diese zumindest ein ärztliches
Attest vorliegen müsse. Für das erste Attest werde ein Vertrauensarzt
der TA herangezogen. Wenn dieser den Eindruck habe, dass die
Situation unklar sei, würden weitere Atteste angefordert, "so lange,
bis Klarheit besteht, ob ein Mitarbeiter zu pensionieren ist oder
nicht", sagte Sundt.
Der TA-Chef verwies auf das Beamtendienstrecht, das vorsehe, dass
einem Mitarbeiter, der aus Gesundheitsgründen einen bestimmten
Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen könne, eine alternative
erleichterte Tätigkeit angeboten werden müsse. Könne er auch diese
nicht bewältigen, müsse der Mitarbeiter pensioniert werden. "Das ist
keine Kann-, sondern eine Muss-Bestimmung", sagte Sundt.
Von politischer Seite habe er dazu in der Vorwoche eine Anfrage
von Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) erhalten, die ihn um eine
Interpretation dieses Themas gebeten habe. Er, Sundt, habe auf
eineinhalb Seiten detailliert geantwortet, dass bei der TA im Rahmen
der geltenden Gesetze und auch des Aktiengesetzes vorgegangen worden
sei.(APA)