Die Telekom Austria (TA) will bis Ende 2002 rund 80 Prozent des im Fünfjahresplan des Jahres 2000 gesetzten Personalabbauziels von 5.000 Mitarbeitern erfüllt haben. Im ersten Quartal 2002 wurden 400 Mitarbeiter abgebaut. Für das Geschäftsjahr 2002 sind 1.600 bis 1.700 weniger Mitarbeiter vorgesehen. Diese Zahlen beziehen sich alle auf den Festnetzbereich, sagte Generaldirektor Heinz Sundt am Mittwoch bei der Hauptversammlung.Deutlicher Personalabbau Im abgelaufenen Geschäftsjahr sei der Personalstand mit 2.700 weniger Mitarbeitern gegenüber dem Vorjahr besonders deutlich reduziert worden. An Instrumentarien für den Mitarbeiterabbau, der im Rahmen der internationalen Wettbewerbsmaßstäbe notwendig sei, nannte Sundt Sozialpläne, Outsourcing, ein Stiftungsmodell sowie Abfertigungsprogramme. Für die Zukunft überlege das Unternehmen auch neue Modelle wie die Einführung von Kurzarbeit in einigen Bereichen. Zum 31. März 2002 hatte die Telekom Austria-Gruppe 16.244 Mitarbeiter gegenüber 18.119 ein Jahr zuvor. Der Festnetzbereich zählte 11.524 gegenüber 13.889 Mitarbeiter im Jahresabstand. Zu krankheitsbedingten Frühpensionierungen, die bei der Telekom Austria, der Post und der Bahn in den letzten Tagen in die politische Diskussion gekommen sind, laufe bei der TA ein Prüfungsauftrag, den er selbst in der Vorwoche erteilt habe, sagte Sundt. Ein Ergebnis dieser Beurteilung stehe noch aus. Frühpensionierung nur mit Attest Sundt erklärte, die Vorgangsweise krankheitsbedingter Frühpensionierungen so, dass für diese zumindest ein ärztliches Attest vorliegen müsse. Für das erste Attest werde ein Vertrauensarzt der TA herangezogen. Wenn dieser den Eindruck habe, dass die Situation unklar sei, würden weitere Atteste angefordert, "so lange, bis Klarheit besteht, ob ein Mitarbeiter zu pensionieren ist oder nicht", sagte Sundt. Der TA-Chef verwies auf das Beamtendienstrecht, das vorsehe, dass einem Mitarbeiter, der aus Gesundheitsgründen einen bestimmten Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen könne, eine alternative erleichterte Tätigkeit angeboten werden müsse. Könne er auch diese nicht bewältigen, müsse der Mitarbeiter pensioniert werden. "Das ist keine Kann-, sondern eine Muss-Bestimmung", sagte Sundt. Von politischer Seite habe er dazu in der Vorwoche eine Anfrage von Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) erhalten, die ihn um eine Interpretation dieses Themas gebeten habe. Er, Sundt, habe auf eineinhalb Seiten detailliert geantwortet, dass bei der TA im Rahmen der geltenden Gesetze und auch des Aktiengesetzes vorgegangen worden sei.(APA)