Panorama
Norweger darf bellen
57-Jähriger wollte Kinder aufheitern - Gericht gibt Familienvater Recht
Bellen in der Öffentlichkeit ist erlaubt - auch
für Menschen. Mit diesem Urteil gab ein Gericht in Norwegen einem
Familienvater Recht, der seine quengelnden Kinder auf dem Heimweg von
einem Abendessen mitten in Oslo mit Hundebellen aufheitern wollte.
"Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte nachts in
der Öffentlichkeit gebellt hat", hieß es in dem am Dienstag in den
Medien verbreiteten Urteil. "Das Gericht bezweifelt jedoch, dass das
Bellen so laut war, dass es als Ruhestörung gelten konnte." Ein Anrainer hatte den Gerichtsangaben zufolge die Polizei
gerufen, nachdem er das Bellen in der Mainacht vernommen hatte. Die
Beamten nahmen daraufhin den 57 Jahre alten Familienvater wegen
Ruhestörung, Trunkenheit und Vernachlässigung seiner Kinder fest. Die
beiden ihn begleitenden Kinder, sieben und neun Jahre alt, wurden den
Behörden übergeben, während Papa die Nacht bei der Polizei
verbrachte. Auch für Vernachlässigung der Kinder fand das Gericht nun
keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Der Mann habe gebellt, um seine
Kinder abzulenken, nachdem diese gestritten hatten und das jüngere in
Tränen ausgebrochen war. (APA/AP)