Im vergangenen September sorgte der Tod des dreijährigen Stefan für Aufregung. Das Kind soll von seinem Vater in Innsbruck erwürgt und vergraben worden sein. Am Montag wurde der 40-Jährige von einem Geschworenengericht verurteilt. 15 Jahre Haft wegen Mordes. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Verteidiger und Staatsanwalt meldeten Berufung an.Der Angeklagte gab zu, seinen Sohn am 23. September aus dem Haus seiner von ihm getrennt lebenden Frau im Stubaital abgeholt zu haben. Mit der Absicht, ihn zu töten, wie er eingestand. Als Motiv gab er Depressionen und den "Terror" durch die Familie seiner Frau an. Persönlichkeitsstörung In der Innsbrucker Sillschlucht habe er den Buben dann "zwei bis drei Minuten" gewürgt und seinen toten Sohn dann in unwegsamem Gelände verscharrt. Ursprünglich hätte er auch seinen Selbstmord geplant, so der Angeklagte, stattdessen meldete er seinen Sohn aber als vermisst. Erst nach einer zweitägigen Suchaktion gestand der Mann das Verbrechen. Für den psychiatrischen Gutachter Reinhard Haller leidet der 40-Jährige an einer "ausgeprägten Persönlichkeitsstörung" und war zum Tatzeitpunkt depressiv und selbstmordgefährdet. Er sei allerdings zurechnungsfähig gewesen. Auch der Verteidiger verwies auf die Krankengeschichte seines Mandanten. Dieser sei in Sorge um das Wohl des Kindes gewesen. Die Geschworenen entschieden jedoch einstimmig: Zurechnungsfähig und schuldig des Mordes. (APA, moe/DER STANDARD, Printausgabe 11.6. 2002)