Österreich
Niemand darf für eine Tat zweimal bestraft werden
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügt Österreich - Republik muss Oberösterreicher 4000 Euro zurückerstatten
Strassburg/Linz - Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat jetzt Österreich gerügt: Ein Mann aus Braunau war
wegen desselben Delikts zwei Mal bestraft worden. Die sei ein Verstoß
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, entschieden die
Richter in Straßburg. Das Erkenntnis wurde am Donnerstag
veröffentlicht. Der Anlassfall liegt schon Jahre zurück: im Juli 1995 hatte der
damals 25-jährige Mann aus dem Bezirk Braunau unter Alkoholeinfluss
einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Beifahrer leicht
verletzt worden war.
Die Bezirkshauptmannschaft Braunau verurteilte
den Autofahrer wegen Alkoholisierung am Steuer zunächst zu einer
Geldstrafe von damals 10.000 Schilling. Mehr als ein Jahr später
verurteilte das Bezirksgericht Braunau den Mann wegen fahrlässiger
Körperverletzung in einem vom Alkohol beeinträchtigen Zustand zur
8.000 Schilling Geldstrafe.
Der Braunauer beschritt den Rechtsweg bis zum Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser stellte jetzt fest, dass im
vorliegenden Fall jener Artikel der Menschenrechtskonvention verletzt
worden sei, der besagt, dass niemand für eine Tat zwei Mal bestraft
werden dürfe. Der "doppelt" Bestrafte habe von der Republik
Österreich 4.050 Euro erstattet zu bekommen. (APA)