Strassburg/Linz - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt Österreich gerügt: Ein Mann aus Braunau war wegen desselben Delikts zwei Mal bestraft worden. Die sei ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, entschieden die Richter in Straßburg. Das Erkenntnis wurde am Donnerstag veröffentlicht. Der Anlassfall liegt schon Jahre zurück: im Juli 1995 hatte der damals 25-jährige Mann aus dem Bezirk Braunau unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Beifahrer leicht verletzt worden war. Die Bezirkshauptmannschaft Braunau verurteilte den Autofahrer wegen Alkoholisierung am Steuer zunächst zu einer Geldstrafe von damals 10.000 Schilling. Mehr als ein Jahr später verurteilte das Bezirksgericht Braunau den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung in einem vom Alkohol beeinträchtigen Zustand zur 8.000 Schilling Geldstrafe. Der Braunauer beschritt den Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser stellte jetzt fest, dass im vorliegenden Fall jener Artikel der Menschenrechtskonvention verletzt worden sei, der besagt, dass niemand für eine Tat zwei Mal bestraft werden dürfe. Der "doppelt" Bestrafte habe von der Republik Österreich 4.050 Euro erstattet zu bekommen. (APA)