Inland
"Unsere Klestils": Erster Prozess rund um "Kloakenjournalismus"
Privatanklage von Autor Hofbauer gegen Journalist Worm - Richter muss nachlesen
Wien - Eine der ersten Gerichtsverhandlungen bezüglich des
umstrittenen Buches "Unsere Klestils" von Ernst Hofbauer ging heute,
Donnerstag, im Wiener Landesgericht über die Bühne. Hofbauer reichte
eine Privatklage gegen den Journalisten Alfred Worm ein - und zwar
nach Paragraf 11 StGB (Üble Nachrede) und Paragraf 6 des
Mediengesetzes (Gegendarstellung). "Wir machen 15.000 Euro als
Entschädigung nach dem Mediengesetz geltend", sagte der Vertreter von
Hofbauer, Michael Hudec. Grund für die Klage war der Artikel Worms
mit dem Titel "Kloakenjournalismus", der im April dieses Jahres im
Magazin "News" erschienen war. "Hier geht es um die reine Bewertung der Ausdrücke dieses
Artikels, d.h., ob dieser Ausdruck ein reiner Wortexzess ist",
erklärte Richter Bruno Weis. Fertig verhandelt wurde jedoch nicht,
weil Weis das Hofbauer-Buch nicht hat. "Ich muss es ja erst einmal
lesen, um ein Urteil zu fällen." Der Journalist Worm stellte Weis das
Buch zur Verfügung. "Bis September werde ich es ja gelesen haben", so
Weis.
Der Prozess wurde daher auf den 24. September vertagt. An diesem
Tag wird auch Hofbauer aussagen. (APA)