Wien - Eine der ersten Gerichtsverhandlungen bezüglich des umstrittenen Buches "Unsere Klestils" von Ernst Hofbauer ging heute, Donnerstag, im Wiener Landesgericht über die Bühne. Hofbauer reichte eine Privatklage gegen den Journalisten Alfred Worm ein - und zwar nach Paragraf 11 StGB (Üble Nachrede) und Paragraf 6 des Mediengesetzes (Gegendarstellung). "Wir machen 15.000 Euro als Entschädigung nach dem Mediengesetz geltend", sagte der Vertreter von Hofbauer, Michael Hudec. Grund für die Klage war der Artikel Worms mit dem Titel "Kloakenjournalismus", der im April dieses Jahres im Magazin "News" erschienen war. "Hier geht es um die reine Bewertung der Ausdrücke dieses Artikels, d.h., ob dieser Ausdruck ein reiner Wortexzess ist", erklärte Richter Bruno Weis. Fertig verhandelt wurde jedoch nicht, weil Weis das Hofbauer-Buch nicht hat. "Ich muss es ja erst einmal lesen, um ein Urteil zu fällen." Der Journalist Worm stellte Weis das Buch zur Verfügung. "Bis September werde ich es ja gelesen haben", so Weis. Der Prozess wurde daher auf den 24. September vertagt. An diesem Tag wird auch Hofbauer aussagen. (APA)