Bielefeld - Wegen Vergewaltigung eines aus dem Krankenhaus entführten vierjährigen Mädchens hat das Landgericht Bielefeld einen 17-jährigen Schüler zu drei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Wie eine Gerichtssprecherin am Montag weiter mitteilte, befand die Jugendkammer den Burschen auch des sexuellen Missbrauchs und der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig. Der Schüler sei für die Tat "strafrechtlich voll verantwortlich". Der 17-Jährige hatte zum Prozessauftakt am vergangenen Mittwoch zugegeben, die Vierjährige Ende Oktober vergangenen Jahres aus einer Herforder Kinderklinik entführt und anschließend missbraucht zu haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aus Krankenhaus entführt Die Mutter des Mädchens hatte mit ihrer Tochter zur Tatzeit gemeinsam in einem Krankenzimmer geschlafen. Der damals 16-jährige Täter war nachts über einen Balkon in das Zimmer eingedrungen. Unbemerkt von der Mutter sowie einer weiteren in dem Zimmer schlafenden Mutter und deren Kind nahm er die Vierjährige mit, brachte sie mit dem Fahrrad auf eine Rasenfläche des Klinikgeländes und missbrauchte sie. Nach etwa 50 Minuten brachte er das Kind in das Krankenzimmer zurück. Der 17-Jährige sagte dazu der Sprecherin zufolge vor Gericht aus, er wäre lieber erwischt worden, als das Mädchen allein zurückzulassen. Als die Mutter wenig später wach wurde, schilderte das Mädchen ihr, was geschehen war. Eine Untersuchung des Kindes durch Ärzte des Krankenhauses bestätigte den Missbrauch. Die Vierjährige erlitt leichte Verletzungen. Urteilsbegründung Nach Angaben der Justizsprecherin hielt das Gericht dem Jugendlichen bei der Strafzumessung zu Gute, das er die Vierjährige in das Krankenzimmer zurückgebracht und außerdem während der Verhandlung echte Reue über die Tat gezeigt habe. Außerdem habe der frühzeitig ein Geständnis abgelegt. Als strafverschärfend wertete die Jugendkammer demnach, dass es sich bei dem Opfer um eine außerordentlich junges Kind gehandelt habe, das durch die Tat sein "Urvertrauen" verloren habe. Die Anklage hatte drei Jahre Jugendhaft wegen sexuellen Missbrauchs gefordert. Im Gegensatz zum Gericht sah die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. (APA/AFP)