Anfrage zum Fall Bloch-Bauer

von Redaktion  |  09. April 2002, 19:16

16 Fragen an Ministerin Gehrer

Wien - Albrecht Konecny (SP) und Vincenz Liechtenstein (VP) brachten eine parlamentarische Anfrage an Kulturministerin Elisabeth Gehrer (VP) bezüglich der fünf Werke von Gustav Klimt ein, die Maria Altmann zurückfordert. Diese Gemälde hatten bis in die NS-Zeit dem Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer gehört. Die beiden Mitglieder des Bundesrats wollen unter anderem wissen, warum dem Gutachten des Rechtsexperten Rudolf Welser, nach dem die Werke zu restituieren sind, keine Beachtung geschenkt wird. Zudem stellt man die Fragen, ob sich Österreich dem Urteil des US-Gerichts, das Altmann anrief, beugen werde und wie hoch die bisherigen Kosten im Zusammenhang mit dem Prozess sind.
(Thomas Trenkler/ DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9. 4. 2002)

* * *

Die Anfrage im Volltext

Anfrage der Bundesräte Prof. Konecny, Dr. Liechtenstein und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Restitution von Kunstgegenständen:

Aufgrund des Restitutionsgesetzes vom 4. Dezember 1998 wurden bereits Kunstgegenstände an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben.

Sämtliche Fälle des seinerzeit zwar rechtmäßig aber unter besonderen Umständen erlangten Eigentums durch die Republik sollen durch dieses Gesetz bereinigt werden.

Die Rückgabe von Klimt-Gemälden aus der "Österreichischen Galerie" jedoch wurde vom Restitutionsbeirat nicht empfohlen, da fälschlich aufgrund eines Gutachtens von Dr. Kremser, Vizepräsident der Finanzprokuratur, angenommen wurde, dass die Klimt-Gemälde der Republik Österreich vererbt wurden.

In einem Gutachten stellt Univ. Prof. Dr. Rudolf Welser nun fest, dass die Republik Österreich in der Zeit zwischen 1923 und 1948 weder einen Anspruch auf die Klimt-Gemälde noch das Eigentum daran erworben hat und die Voraussetzung für eine Ermächtigung zur unentgeltlichen Rückgabe nach dem Bundesgesetz vom 4.12.1998 gegeben sind.

Da nun die Basis ihrer Entscheidung, die Gemälde nicht zurückzugeben weggefallen ist, stellen die unterzeichneten Bundesräte daher an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1. In welchen Fällen haben Sie den Beiratsempfehlungen gegen die Restitution zugestimmt? Was waren die Grundlagen für diese Empfehlungen?

2. Warum beschweren sich Personen, dass sie im Prozess betreffend der Restitution von Kunstwerken nicht teilnehmen konnten? Warum durften diese Personen nicht vor dem Beirat erscheinen und ihre Argumente mitteilen, bevor eine endgültige Empfehlung vom Beirat verabschiedet wurde?

3. Sollte es Ihrer Ansicht nach ein Verfahren geben, ähnlich wie das Verfahren im Bundesgesetz über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfond für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen, mit welchem die Korrektheit von früheren Maßnahmen auf extreme Ungerechtigkeit überprüft werden können, wenn diese als Grundlage für eine Entscheidung dienen, mit der Restitutionen von Kunstwerken abgelehnt werden?

4. Wodurch ist die Republik Österreich weiterhin berechtigt, das Eigentum an den fünf Klimt-Gemälden zu beanspruchen und diese weiterhin nicht zurückzugeben?

5. Sollte nicht die Republik Österreich der Meinung von Univ. Prof. Dr. Rudolf Welser folgen und die Klimt-Gemälde an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer zurückgeben?

6. Welche Schritte haben Sie aufgrund der falschen Empfehlung des Beirates, der sich auf ein unrichtiges Gutachten gestützt hat, gesetzt?

7. Auf welche Gründe stützt sich die Republik Österreich, in dem sie die Gemälde "Amalie Zuckerkandl" von Gustav Klimt den Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer vorenthält?

8. Welcher Teil des Restitutionsgesetzes 1998 ermächtigt den Beirat zu bestimmen, welche Gemälde zurückgegeben werden und nicht lediglich zu festzustellen, wer die rechtmäßigen Erben sind, denen diese zurückgegeben werden sollen?

9. Auch wenn man die Schlussfolgerungen von Univ. Prof. Dr. Rudolf Welser in Frage stellen würde, wie könnte die Republik Österreich durch Zurückbehaltung von zweifelhaftem Eigentum jemals das Ziel eines reinen Tisches erreichen?

10. Ist es für die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer möglich, eine Klage auf Herausgabe der Klimt-Gemälde bei einem österreichischen Gericht einzubringen oder würde eine solche Klage aus prozessualen Gründen scheitern?

11. Wie ist die Position der Republik Österreich betreffend die Gerichtsgebühren im Falle einer Klage vor einem ordentlichen Gericht in Österreich, welche die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer zu erwarten haben?

12. Würde die Republik Österreich im Falle einer Klage der Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer Verjährung einwenden, obwohl diese gemäß Restitutionsgesetz 1998 nicht anzuwenden ist?

13. Wieso hat die Republik Österreich nicht versucht, den Streit mit den Erben Bloch-Bauer beizulegen?

14. Sind Sie, Frau Bundesminister, der Ansicht, dass es korrekt ist, die überwiegend nicht juristischen Mitglieder im Beirat unter Ausschluss des Anhörungsrechtes der Berechtigten über Rechtsfragen entscheiden zu lassen?

15. Wie hoch sind die Kosten, welche aufgrund der eingebrachten Klage von Maria Altmann in Kalifornien entstanden sind? Wie hoch sind die Chancen, dass die Republik Österreich in diesem Verfahren obsiegen wird?

16. Wenn ein Gericht der Vereinten Staaten feststellt, dass die Klimt-Gemälde an die Bloch-Bauer Erben zurückgegeben werden müssen, wird die Republik Österreich sich diesem Urteil unterwerfen?

* * *
druckenweitersagen:
posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.