In einem Verfahren vor einem niederländischen Gericht wurde der Tauschbörse KaZaA bestätigt, dass sie nicht für das Kundenverhalten – also dem Tausch von kopiergeschützem Material - verantwortlich ist. Damit wird ein Urteil aufgehoben, in dem KaZaA die Verantwortung für Verletzungen des Urheberrechts gegeben wurde, und das die kurzfristige Einstellung des Downloads der Peer-to-Peer-Software zur Folge hatte. Ein Durchbruch? Der Anwalt der Tauschbörse sieht darin einen großen Erfolg, der Vorbildwirkung haben könnte. Er hatte sich in seiner Argumentation ein Urteil des US-Supreme-Court aus dem Jahre 1984 bezogen, dass die Hersteller von Videorekordern von Urheberrechtverletzungen ihrer Kunden freisprach. Ausgewandert Für den Betrieb von KaZaA – beziehungsweise dem darunter liegenden Fasttrack-Netzwerk – wird das Urteil in der Praxis allerdings kaum Auswirkungen haben, da die Tauschbörse bereits Anfang dieses Jahres an die australische Firma Shareman Networks verkauft wurde, und somit nicht mehr niederländischer Gerichtsbarkeit unterliegt. (red)