Aus aktuellem Anlass – der Fall des Ex-Eiskunstläufers Schwarz – war in den letzten Wochen das Thema Frauenhandel wieder ausnahmsweise einmal in allen Medien in Österreich präsent. Natürlich finden wir es sehr wichtig, dass dieses Thema auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird. Kritisieren möchten wir aber die Art und Weise, wie es in den unterschiedlichsten Medien transportiert wird. Nicht nur in der Boulevardpresse, sondern auch in sonst kritischen Medien wurde das Thema nur in Teilaspekten vermittelt und es wurden vorhandene Klischeebilder zementiert und weitertransportiert. Von Migrantinnen, deren Menschenrechte in jeder Hinsicht verletzt wurden, war in keinen der Berichte/Artikel die Rede. Schlepperei, Zuhälterei, Frauen- und Menschenhandel Es kam auch immer wieder zu einer Vermischung zwischen Schlepperei, Zuhälterei und Frauen- und Menschenhandel. Unerwähnt blieb auch, dass sich Frauenhandel nicht nur auf den Handel in die Prostitution beschränkt, sondern dass Frauen auch in andere Bereiche – wie z.B. Ehe und Haushalt – gehandelt werden. Wir finden dies sehr bedenklich, da das Delikt Frauenhandel durch diese Art der Berichterstattung nicht in seiner ganzen Dimension sichtbar wird. Frauenhandel ist eine der gravierendsten Frauen-/Menschenrechtsverletzungen und darf daher nicht auf Schlepperei oder Zuhälterei reduziert werden! (Obwohl Schlepperei und Zuhälterei natürlich oft auch eine Rolle bei Frauenhandel spielt.) Bei Frauenhandel spielen Täuschung, falsche Versprechungen, Verschuldung, Betrug, Zwang, Gewalt, Beraubung der persönlichen Freiheit, Einschränkung/Beraubung der sexuellen Integrität und ausbeuterische oder sklavenähnliche Arbeits- und Lebensbedingungen eine zentrale Rolle. In allen Beiträgen blieb auch offen, was mit den betroffenen Frauen hier in Österreich passiert. Diese Aspekte scheinen für eine Berichterstattung anscheinend nicht interessant genug. Interessant hingegen waren immer die Täter, die Polizei, die Kriminalitätsbekämpfung und natürlich die Sexindustrie. Unterstützung für Betroffene des Frauenhandels in Österreich Um Betroffenen des Frauenhandels in Österreich Beratung und Unterstützung zu bieten wurde 1998 die LEFÖ/Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (IBF) gegründet. Hier wird den Frauen nicht nur bei der Durchsetzung ihrer Rechte geholfen, sondern sie werden auch in anonymen Wohnungen untergebracht und betreut. Werden die Frauen nicht sofort abgeschoben – ohne, dass wir je von ihnen erfahren – dann können sie meist nur einen sehr begrenzten Zeitraum in unserer Betreuung/Notwohnung bleiben. Die Mehrheit dieser Frauen erhält nur eine Aufschiebung der Abschiebung; sehr wenige einen befristeten Aufenthalt aus humanitären Gründen. Seit dem vierjährigen Bestehen der LEFÖ/IBF konnte erst für 8 Frauen dieser Aufenthalt erreicht werden, obwohl dieser Paragraph (§ 10.4 FrG) 1998 extra auch für diese Zielgruppe (Betroffene des Menschenhandels im Sinne des § 217 StGB) erweitert wurde. Wir – die wir für die Rechte dieser Frauen eintreten – fordern, dass gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um diesen Frauen während ihres Aufenthaltes in Österreich ein "normales" Leben zu ermöglichen; dass heißt z.B. Aufenthaltstitel und Beschäftigungsbewilligung, Krankenversicherung und Sozialhilfe für Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit nachgehen können. Diese Form des Verbrechens stellt eine gravierende Verletzung der Frauen-/Menschenrechte dar und muss auch von den Medien als solche gesehen werden. Bernadette Karner, Mitarbeiterin der Organisation LEFÖ