Hamburger Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage gegen SS-Mann Engel
Soll in Italien Erschießung von 59 Gefangenen befohlen haben
Redaktion
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Hamburg - Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage
gegen den früheren SS-Mann Friedrich Engel erhoben, weil er 1944 in
Italien die Erschießung von 59 Gefangenen befohlen haben soll. Das
teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Engel war damals Leiter
des Sicherheitsdienstes (SD) von Genua. Engel ist heute 93 Jahre alt.
Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, "als Vergeltung
für einen Anschlag auf ein deutsches Soldatenkino am 15. Mai 1944 in
Genua, bei dem fünf Soldaten getötet und 15 verletzt worden waren,
die Erschießung von 59 Inhaftierten aus der dem SD unterstehenden
Abteilung des Gefängnisses Marassi in Genua angeordnet zu haben".
Engel lebt seit Kriegsende unbehelligt in Hamburg. Er war 1944/45
Chef von SS und der Polizei in Genua. Der von den Alliierten seit
1945 gesuchte mutmaßliche Kriegsverbrecher war in Italien wegen
246-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die
Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelte seit 1998 gehen ihn und war
über Zeitungsberichte aus Italien auf ihn aufmerksam geworden.
Engel selbst hatte im vergangenen Jahr in Interviews über seine
Rolle bei den Erschießungen Auskunft gegeben: "Ja, ich bin beteiligt
gewesen, fühle mich dafür aber nicht voll verantwortlich (...) Es
waren alles von der Wehrmacht überstellte früher an Kampfhandlungen
gegen die Deutschen beteiligte Partisanen, Terroristen oder ähnlich.
Sie wären also bei einer genauen Prüfung bei Prozessen und so weiter
sowieso diesem Urteil verfallen gewesen", sagte er im April vorigen
Jahres der ARD. In der Tageszeitung "Die Welt" bestätigte Engel, er
sei zumindest bei einer Erschießungsaktion anwesend gewesen. "Ich bin
mitverantwortlich, aber nicht mitschuldig", sagte er.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft spielte sich die Tat
so ab: "Die Erschießungen am Morgen des 19.05.1944 an einem
abgelegenen Ort am Turchino-Pass außerhalb Genuas sollen in
Anwesenheit des Beschuldigten durch ein aus Marinesoldaten
zusammengestelltes Kommando in der Weise ausgeführt worden sein, dass
die Opfer jeweils in Sechsergruppen zu zweit aneinander gebunden auf
Bretter treten mussten, die über einer von jüdischen Häftlingen zuvor
ausgehobenen Grube lagen und von dort tödlich getroffen auf die
Leichen der vor ihnen Getöteten fielen, wobei die jeweils
Nachfolgenden die Erschießung der Opfer vor ihnen mit ansehen und
anhören mussten." Die Staatsanwaltschaft nannte Grausamkeit als
Mordmerkmal.(APA/AP)
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