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Der frühere SS-Mann Friedrich Engel

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Hamburg - Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den früheren SS-Mann Friedrich Engel erhoben, weil er 1944 in Italien die Erschießung von 59 Gefangenen befohlen haben soll. Das teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Engel war damals Leiter des Sicherheitsdienstes (SD) von Genua. Engel ist heute 93 Jahre alt. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, "als Vergeltung für einen Anschlag auf ein deutsches Soldatenkino am 15. Mai 1944 in Genua, bei dem fünf Soldaten getötet und 15 verletzt worden waren, die Erschießung von 59 Inhaftierten aus der dem SD unterstehenden Abteilung des Gefängnisses Marassi in Genua angeordnet zu haben". Engel lebt seit Kriegsende unbehelligt in Hamburg. Er war 1944/45 Chef von SS und der Polizei in Genua. Der von den Alliierten seit 1945 gesuchte mutmaßliche Kriegsverbrecher war in Italien wegen 246-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelte seit 1998 gehen ihn und war über Zeitungsberichte aus Italien auf ihn aufmerksam geworden. Engel selbst hatte im vergangenen Jahr in Interviews über seine Rolle bei den Erschießungen Auskunft gegeben: "Ja, ich bin beteiligt gewesen, fühle mich dafür aber nicht voll verantwortlich (...) Es waren alles von der Wehrmacht überstellte früher an Kampfhandlungen gegen die Deutschen beteiligte Partisanen, Terroristen oder ähnlich. Sie wären also bei einer genauen Prüfung bei Prozessen und so weiter sowieso diesem Urteil verfallen gewesen", sagte er im April vorigen Jahres der ARD. In der Tageszeitung "Die Welt" bestätigte Engel, er sei zumindest bei einer Erschießungsaktion anwesend gewesen. "Ich bin mitverantwortlich, aber nicht mitschuldig", sagte er. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft spielte sich die Tat so ab: "Die Erschießungen am Morgen des 19.05.1944 an einem abgelegenen Ort am Turchino-Pass außerhalb Genuas sollen in Anwesenheit des Beschuldigten durch ein aus Marinesoldaten zusammengestelltes Kommando in der Weise ausgeführt worden sein, dass die Opfer jeweils in Sechsergruppen zu zweit aneinander gebunden auf Bretter treten mussten, die über einer von jüdischen Häftlingen zuvor ausgehobenen Grube lagen und von dort tödlich getroffen auf die Leichen der vor ihnen Getöteten fielen, wobei die jeweils Nachfolgenden die Erschießung der Opfer vor ihnen mit ansehen und anhören mussten." Die Staatsanwaltschaft nannte Grausamkeit als Mordmerkmal.(APA/AP)