Geschlechterpolitik
Frei ist nicht gleich frei
Und selbstständig bedeutet oft abhängig - der ÖGB fordert neue Definition für ArbeitnehmerInnen
Wien - Der ÖGB hat am Donnerstag die Regierung aufgefordert,
den ArbeitnehmerInnenbegriff neu zu regeln. "Klar zu trennen ist zwischen
Selbstständigen und Unselbstständigen. Freie Dienstnehmer, die ja
nicht wirklich selbstständig, sondern sehr wohl abhängig sind, würden
dann in das ASVG gehören samt Arbeitslosenversicherung und allen
Arbeitnehmerrechten", argumentiert ÖGB-Sozialexpertin Elisabeth
Rolzhauser. Sie übt auch scharfe Kritik an der
Wirtschaft, die Kosten sparen und großteils
Umgehungsverträge anbieten. Auch im ÖGB sieht man das Argument der Zufriedenheit der Atypisch
Beschäftigten, das Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin
Bartenstein hervorhebt, differenziert. "Zufrieden sind viele
dieser Betroffenen, aber nur der Not gehorchend, besser ein kleines
Einkommen als gar keines zu haben", sagt Rolzhauser.
Eine Diskussion über eine etwaige Abschaffung der Freien
ArbeitnehmerInnen lehnt sie hingegen ab. "Das wäre völlig verfehlt, etwas
abzuschaffen, nur weil man nicht weiß, wohin diese Gruppe von
Beschäftigten gehört. Zu sagen, die sollen es sich selbst ausmachen,
ist keine Lösung", appelliert Rolzhauser an Bartenstein und
Sozialminister Herbert Haupt, den ArbeitnehmerInnenbegriff neu zu
fassen.
(APA)