Düsseldorf - Das Düsseldorfer Landgericht hat die Bekleidungskette C&A wegen der umstrittenen Rabattaktion bei der Einführung des Euro insgesamt zu einem Ordnungsgeld von einer Million Euro verurteilt. C&A wird nach Angaben eines Sprechers gegen das Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegen. Die Düsseldorfer Richter stuften am Mittwoch die von C&A gewährten, umstrittenen Preisnachlässe als wettbewerbswidrig ein und bestätigten nach Angaben eines Gerichtssprechers fünf Anträge auf Ordnungsgeld von jeweils 200.000 Euro. Mit den Anträgen wurde dem Textilkonzern untersagt, bei der Euro-Umstellung Preisnachlässe von 20 Prozent zu gewähren (Az: 34013/02, 34 O 14/02, 34 O 30/02). C&A hatte diesen Rabatt zunächst nur bei Kartenzahlung angeboten und später diese Aktion auf alle Kunden ausgeweitet. Der Rechtsstreit hatte eine bundesweite Diskussion über das geltende Wettbewerbsrecht ausgelöst. (APA/Reuters)