Klagenfurt - Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt durch zweimalige ungerechtfertigte Abfrage von EKIS-Daten wurde am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein 32-jähriger Wiener Polizist zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Sein Auftraggeber, ein 29-jähriger ehemaliger Polizist und freiheitlicher Personalvertreter, der ihn zu den unberechtigten Abfragen angestiftet hatte, wurde zu neun Monaten bedingter Haft und 1.800 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Die beiden Wiener Polizisten kannten sich aus der gemeinsamen Dienstzeit. Der 29-Jährige quittierte 1999 seinen Dienst, zog nach Kärnten und überwachte für eine Sicherheitsfirma eine Millionärsvilla. Als ihm im März und Juni 2000 ein verdächtiges Fahrzeug auffiel, rief er zwei Mal in Wien bei seinem Ex-Kollegen an. "Ich arbeite an einem Fall, dafür brauche ich Daten", sagte er ihm nach eigenen Angaben und veranlasste seinen Freund, für ihn und damit zum Privatgebrauch die Fahrzeug- und Halterdaten aus dem EKIS, dem elektronischen kriminalpolizeilichen Informationssystem, abzufragen. Fataler Freundschaftsdienst "Damit wurde das Recht einer Steirerin aus dem Bezirk Bruck/Mur auf Geheimhaltung ihrer personenbezogenen Daten verletzt", klagte Staatsanwalt Friedrich Borotschnik an. "Ein fataler Freundschaftsdienst", so Borotschnik, dessen Verlauf durch Rufdatenauswertung, Zeugen und die Geständnisse der beiden Angeklagten geklärt werden konnte. "Zuerst wollte mir mein Freund die Daten nicht geben. Ich musste ihn von der Wichtigkeit meiner Anfrage überzeugen", gestand der Ex-Polizist. "Ich dachte, beim Landeshauptmann wäre das Schreiben besser aufgehoben" Der 29-Jährige, der sich im Bezirk Klagenfurt-Land niedergelassen hat, richtete im November 2000 ein Schreiben an den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (F). Die Sicherheitsfirma verfüge über Daten, die sie nicht besitzen dürfe, teilte er darin mit. Er verleumdete auch seinen Auftraggeber, dieser beziehe seine Informationen aus polizeiinternen Quellen. "Ich weiß, dass ich falsche Beschuldigungen aufgestellt habe", sagte der 29-Jährige zu Richter Alfred Pasterk. Borotschnik wollte wissen, warum der Brief nicht an die Staatsanwaltschaft gegangen sei. Antwort des einst angehenden FP-Mandatars, der von den Untersuchungen in der "Spitzelaffäre" wusste: "Ich dachte, beim Landeshauptmann wäre das Schreiben besser aufgehoben." In seinem Plädoyer sagte Borotschnik, dass er es befremdlich finde, wie leicht sensible, verfassungsrechtlich geschützte Daten missbraucht werden könnten. Das Urteil des Schöffensenates nahmen beide Angeklagten an. (APA)