Inland
Polizist und Ex-Polizist wegen Abfrage von EKIS-Daten in Kärnten verurteilt
Recht einer Steirerin auf Datenschutz verletzt - Arbeitgeber in Schreiben an Haider verleumdet
Klagenfurt - Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt durch
zweimalige ungerechtfertigte Abfrage von EKIS-Daten wurde am Dienstag
am Landesgericht Klagenfurt ein 32-jähriger Wiener Polizist zu acht
Monaten bedingter Haft verurteilt. Sein Auftraggeber, ein 29-jähriger
ehemaliger Polizist und freiheitlicher Personalvertreter, der ihn zu
den unberechtigten Abfragen angestiftet hatte, wurde zu neun Monaten
bedingter Haft und 1.800 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Die beiden Wiener Polizisten kannten sich aus der gemeinsamen
Dienstzeit. Der 29-Jährige quittierte 1999 seinen Dienst, zog nach
Kärnten und überwachte für eine Sicherheitsfirma eine
Millionärsvilla. Als ihm im März und Juni 2000 ein verdächtiges
Fahrzeug auffiel, rief er zwei Mal in Wien bei seinem Ex-Kollegen an.
"Ich arbeite an einem Fall, dafür brauche ich Daten", sagte er ihm
nach eigenen Angaben und veranlasste seinen Freund, für ihn und damit
zum Privatgebrauch die Fahrzeug- und Halterdaten aus dem EKIS, dem
elektronischen kriminalpolizeilichen Informationssystem, abzufragen.
Fataler Freundschaftsdienst
"Damit wurde das Recht einer Steirerin aus dem Bezirk Bruck/Mur
auf Geheimhaltung ihrer personenbezogenen Daten verletzt", klagte
Staatsanwalt Friedrich Borotschnik an. "Ein fataler
Freundschaftsdienst", so Borotschnik, dessen Verlauf durch
Rufdatenauswertung, Zeugen und die Geständnisse der beiden
Angeklagten geklärt werden konnte. "Zuerst wollte mir mein Freund die
Daten nicht geben. Ich musste ihn von der Wichtigkeit meiner Anfrage
überzeugen", gestand der Ex-Polizist.
"Ich dachte, beim Landeshauptmann wäre das
Schreiben besser aufgehoben"
Der 29-Jährige, der sich im Bezirk Klagenfurt-Land niedergelassen
hat, richtete im November 2000 ein Schreiben an den Kärntner
Landeshauptmann Jörg Haider (F). Die Sicherheitsfirma verfüge über
Daten, die sie nicht besitzen dürfe, teilte er darin mit. Er
verleumdete auch seinen Auftraggeber, dieser beziehe seine
Informationen aus polizeiinternen Quellen. "Ich weiß, dass ich
falsche Beschuldigungen aufgestellt habe", sagte der 29-Jährige zu
Richter Alfred Pasterk. Borotschnik wollte wissen, warum der Brief
nicht an die Staatsanwaltschaft gegangen sei. Antwort des einst
angehenden FP-Mandatars, der von den Untersuchungen in der
"Spitzelaffäre" wusste: "Ich dachte, beim Landeshauptmann wäre das
Schreiben besser aufgehoben."
In seinem Plädoyer sagte Borotschnik, dass er es befremdlich
finde, wie leicht sensible, verfassungsrechtlich geschützte Daten
missbraucht werden könnten. Das Urteil des Schöffensenates nahmen
beide Angeklagten an. (APA)