Österreich
Mordfall Christine Beranek: Staatsanwalt hat Verfahren eingestellt
DNA-Gutachten lieferte keine Hinweise auf mögliche Täterschaft
Der Mord an der zehnjährigen Christina Beranek wird
wohl als ungeklärtes Verbrechen in die Wiener Kriminalgeschichte
eingehen. Staatsanwalt Ernst Kloyber hat jetzt das in diesem
Zusammenhang anhängige Verfahren eingestellt, nachdem ein
DNA-Gutachten kein Indiz auf eine mögliche Täterschaft von Herbert P.
erbracht hat. Dieser ist im Dezember des Vorjahrs in Wien im Mordfall
Alexandra Schriefl in erster Instanz zu 15 Jahren Haft verurteilt
worden und zählte auch im Fall Beranek zum Kreis der dringend
Tatverdächtigen (derStandard.at/Panorama
berichtete).
Der Staatsanwalt hält den 33-Jährigen mit ziemlicher Sicherheit
für einen Doppelmörder. Kloyber ist persönlich davon überzeugt, dass
Herbert P. drei Monate nach der damals 20 Jahre alten Verkäuferin
Alexandra Schriefl auch Christina Beranek umgebracht hat. Das Mädchen
war am 3. Februar 1989 - ebenfalls in Wien-Favoriten - einem
Sexualmörder zum Opfer gefallen. Beweisen lässt sich diese Vermutung
allerdings nicht.
Verwertbare Spuren stammen nur vom Opfer
Zwar hatten die Ermittler am Tatort einen Lippenbalsam sowie eine
mit Haare versehene Stiefelette der erdrosselten Christina
sichergestellt. Die Innsbrucker Gerichtsmedizin, die klären sollte,
ob die Spuren zu Herbert P. "passen", musste Kloyber jedoch
enttäuschen. "Man hat keinerlei Hinweise auf Herbert P. gefunden. Es
gibt auch keinerlei Spuren, die auf einen anderen Mann deuten. So
weit man verwertbare Spuren gefunden hat, stammen diese vom Mädchen
selbst", fasste der Staatsanwalt am Dienstag auf Anfrage das
Ergebnis zusammen. Er habe das "beinahe befürchtet", sagte Kloyber.
Herbert P. war in Verdacht geraten, nachdem offenbar wurde, dass
er Christina Beranek vom Sehen her gekannt hat. Zudem hatte der
bekannte Kriminalpsychologe Thomas Müller ein Täterprofil erstellt,
in dem er Parallelen zwischen den Fällen Schriefl und Beranek
andeutete. Die Anklagebehörde war davon aber nicht restlos überzeugt.
Die Expertise Müllers sei "in Einzelheiten nicht ganz schlüssig",
erklärte nun der zuständige Staatsanwalt. Der Kriminalpsychologe
hatte sich hauptsächlich mit der Frage beschäftigt, wie der Mörder
mit den Opfern verfahren war. Staatsanwalt Kloyber sieht in diesem
Punkt im Unterschied zu Müller doch markante Unterschiede: Während
Alexandra Schriefl schon tot gewesen sein dürfte, als sie nackt mit
ihrer Strumpf- und einer Disco-Hose an einen Baum gebunden wurde,
wurde im Fall Beranek zunächst deren Strumpfhose ans Stiegengeländer
- Tatort war ein im 14. Stock gelegenes Stiegenhaus in einer
Wohnanlage in der Ada-Christen-Gasse - geknüpft. Erst danach drückte
der Mörder das wahrscheinlich noch lebende Mädchen regelrecht in
diese Schlinge hinein, die er dann mit Hilfe ihrer Stiefelette
zudrehte. (APA)