Kunst
"Nicht Genügend!"
Bildende Künstler kritisieren Künstlersozialversicherung
Wien - Nach den Autoren und den freien Theaterschaffenden
kommt nun auch von den Bildenden Künstlern Kritik an der
Künstlersozialversicherung. Nur knapp drei Prozent der Betroffenen
sind mit dem System zufrieden, lautet das Ergebnis einer Umfrage
unter Mitgliedern der IG Bildende Kunst, der Secession, des
Künstlerhauses, der Tiroler Künstlerschaft und der Berufsvereinigung
der bildenden Künstler. Für die IG Bildende Kunst ist das ein
"deutliches Mandat zur Neuverhandlung", die Regelung bekam von ihr in
einer Aussendung ein "Nicht Genügend". Die Ergebnisse basieren auf 170 Rückmeldungen zur Umfrage, das
entspricht einer Quote von acht Prozent. Rund 63 Prozent der
Bildenden Künstler sind als "Neue Selbstständige" versichert, 53
Prozent beziehen einen Zuschuss aus dem
Künstlersozialversicherungsfonds.
"Ärgernisse ersten
Ranges"
Die größte Unzufriedenheit (52,9 Prozent der Befragten) herrscht
darüber, dass bis zur Bearbeitung des Antrags beim
Künstlersozialversicherungsfonds die Versicherungsbeiträge "mitunter
in voller Höhe vorzustrecken waren bzw. sind". Als "Ärgernisse ersten
Ranges" wurden der "Informationsservice" des
Künstlersozialversicherungsfonds (44,7 Prozent) bzw. desjenigen der
Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (43,5 Prozent)
und der Gebietskrankenkassen (41,2 Prozent) gekürt. Dadurch herrschen
"noch immer große Unklarheiten" über das mit 1. 1. 2001 in Kraft
getretene System. Ausdrücklich gelobt wird von der IG Bildende Kunst
hingegen die Wiener Landesstelle der SVA der Gewerblichen Wirtschaft.
47,1 Prozent fordern die Ausweitung der Ausnahmeregelung für eine
Krankenversicherung nach ASVG (ohne Selbstbehalt, mit Möglichkeit auf
Krankengeld) unabhängig vom Datum des erstmaligen Eintritts in die
Versicherung, die der "Ungleichbehandlung" zwischen "'alten' 'Neuen
Selbständigen'" (die bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung
versichert waren) und den danach hinzugekommenen entgegenwirken soll.
Eine "grundsätzliche Schwierigkeit" stelle die Abgabe einer
Einkommensprognose als Voraussetzung der Versicherungsmeldung dar,
denn "gerade bei Kunstschaffenden sind große jährliche
Einkommensschwankungen besonders häufig". 36,5 Prozent sprechen sich
daher für eine "unveränderliche Leistung von Versicherungsbeiträgen
(ohne Nachbemessung!) nach dem selbstgeschätzten Einkommen" aus. Die
"versicherungstechnische Gleichstellung von Kunstschaffenden mit
einem Handwerksbetrieb kann nicht funktionieren".
81,7 Prozent plädieren für die in vergangenen Jahren oft
diskutierte Grundsicherung, 5,9 Prozent sind gegen eine solche
Regelung. "Absoluter Spitzenreiter" bei den frei ergänzbaren
Anmerkungen zur Umfrage ist die Forderung nach der Abschaffung der
Einkommensuntergrenze von 3.815 Euro jährlich. Für kommenden Dienstag
(26. 3., 19 Uhr) ist in der IG Bildende Kunst ein Diskussionsabend
zum Thema angesetzt. (APA)