Wien - Nach Ostern wird es ernst mit der Abschaffung der „Freien Dienstnehmer“. Dann nämlich verlässt ein umfassender Begutachtungsentwurf das Finanzministerium, der das Aus für diese „Zwitterform“ der Beschäftigung festschreiben soll. Die geschätzten rund 28.000 „Freien“ sollen dann entweder als klassische Dienstnehmer angestellt oder in die Selbständigkeit entlassen werden.Heftiges Tauziehen Experten geben sich derzeit noch äußerst bedeckt. Dennoch sickerte durch, dass über die Materie zur Zeit noch ein heftiges Tauziehen zwischen Finanz- und Sozialministerium geben soll. Warum sich die beiden, von FP-Ministern gelenkten Häuser nicht einigen können? Wird der freie Dienstnehmer abgeschafft, verliert die marode Allgemeinen Sozialvericherungsgellschaft (ASVG) tausende Beitragszahler, was Sozialminister Haupt weh tun muss. Werden die bisher als „Freie Dienstnehmer“ beschäftigten zu Selbständigen erklärt, die ihre Werke von zu Hause aus zuliefern, wandern ihre Beiträge in die Gewerbliche Sozialversicherungsgesellschaft (GSVG) ab. Frommer Wunsch In der Arbeiterkammer geht man davon aus, dass von den 28.000 Leuten nur 8000 tatsächlich potenzielle Unternehmer sind, der große Rest müsste nach Abschaffung der umstrittenen „Werkvertragsregelung“ zu echten Angestellten mutieren. Ein frommer Wunsch, meint der Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger im Gespräch mit dem STANDARD. Er geht davon aus, „dass das Gros zur Neuen Selbstständigkeit verdonnert wird.“ Dadurch aber könnten der ASVG bis zu 22 Millionen Euro an Beiträgen entgehen. Mehr Unternehmer Die Arbeiterkammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger befürchten, dass die klare Definition von Arbeitnehmern ausgehöhlt wird. Nicht nur derzeit freie Dienstnehmer sondern auch echte Angestellte könnten zum „Unternehmerwagnis“ abgedrängt werden. Dies deshalb, weil sie zwar auf die Betriebsmittel ihres Auftraggebers angewiesen sind, die Beitragslast aber zur Gänze auf ihren Schultern ruht. Freie Dienstnehmer zahlen derzeit 13,5 Prozent des Bruttohonorars an Beiträgen in die ASVG ein, die Auftraggeber 17,2 Prozent. Das war den Betrieben schon bisher zu viel, obwohl dies noch immer billiger kommt als die echten Dienstnehmer. Für diese sind 21,65 Prozent zu zahlen. Lenkungseffekte nicht eingetreten Ein weiteres Motiv für die Änderung: Die 1996 angestrebten Lenkungseffekte sind nicht eingetreten, im Gegenteil: Die „Werkvertragler“, die man in ein Angestelltenverhältnis hieven wollte, wurden nicht angestellt. Dafür aber wurden zunehmend mehr Angestellte gekündigt und als „Freie Dienstnehmer“ weiter beschäftigt. Die arbeitsrechtlich „in der Luft hängenden“ Zeitungskolporteure, der eigentliche Auslöser der Regelung, waren komplett ausgenommen worden. Die angepeilte Neuregelung hätte für die Unternehmer nun den Vorteil, dass nicht kalkulierbare Beitragsnachzahlungen künftig vom Tisch wären. Denn in der Praxis hätten Freie Dienstnehmer ihre Zwitterstellung zwischen selbstständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit häufig eingeklagt, heißt es in der FPÖ. (Monika Bachhofer, Luise Ungerboeck, DER STANDARD, Printausgabe 23.3.2002)