Die meisten EU -Staaten sind bei der Umsetzung der sogenannten E-Commerce-Richtlinie, mit der die gesetzlichen Regeln für elektronischen Einkäufe in den Mitgliedsstaten vereinheitlicht werden sollen, säumig. Nur 5 von 15 Ländern haben das EU-Regelwerk fristgerecht mit 1. Jänner 2002 in ihre nationalen Gesetze übernommen. Zu den Vorreitern zählen Österreich, Deutschland, Finnland, Irland und Luxemburg. Der Handelsverband als Vertreter der Mittel- und Großbetriebe im Einzelhandel fordert nun eine rasche Harmonisierung der der europäischen Internet-Gesetzgebung. Zuviel Unsicherheit Die jetzige Situation bewirke noch mehr Unsicherheit als zuvor, kritisiert Handelsverbands-Vizepräsident Erich Höllweger in einer Pressinformation. Während etwa ein österreichischer Anbieter seine Kunden über die einzelnen Schritte beim Einkauf per Mausklick genau informieren müsse, könne es bei Anbietern außerhalb Österreichs passieren, dass nicht einmal bestätigt werde, ob die Bestellung auch ihren virtuellen Bestimmungsort erreicht habe bzw. in welchem Land der Anbieter ansässig ist. Unterschiedliche Regelung für die Zusendung von Werbung via E-Mail Kritisiert wird auch die unterschiedliche Regelung für die Zusendung von Werbung via E-Mail. Während in Österreich solche Mails nur versendet werden dürfen, wenn der Empfänger seine Zustimmung erteilt hat (Opt-in), folgt die Mehrheit der EU-Staaten der sogenannten Opt-Out-Regelung, gemäß der die Konsumenten sich in eine so genannte Robinson-Liste eintragen, die von den E-Commerce-Firmen vor Versendung von elektronischer Massenpost konsultiert werden muss. Verschiedene Varianten Die EU-Richtlinie stellt den Ländern frei, welche Variante sie wählen. Die strenge Opt-in-Regelung - gegen unerwünschte Werbe-Mails kann geklagt werden - wird derzeit nur in Österreich, Italien, Finnland, Dänemark und Deutschland angewandt. Gegen Masse-E-Mail aus dem Ausland könnten sich österreichische Internet-User zwar - theoretisch - ebenfalls durch die Eintragung in ein elektronischen Verzeichnis bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH (RTR) schützen, aber die RTR verweise auf ihrer Website ausdrücklich selbst darauf, dass sie selbst nicht daran glaube, dass man sich damit vor der virtuellen Werbeflut schützen könne. Höllweger fordert die RTR daher auf, zu überlegen, was sie gegen eventuellen Missbrauch durch ausländische Anbieter zu unternehmen gedenke.(apa)