Netzpolitik
E-Commerce-Richtlinie bisher nur in 5 EU-Ländern umgesetzt
Österreich, Deutschland, Finnland, Irland, und Luxemburg bei Vorreitern - Handelsverband fordert rasche Harmonisierung
Die meisten EU
-Staaten sind bei der Umsetzung der
sogenannten E-Commerce-Richtlinie, mit der die gesetzlichen Regeln
für elektronischen Einkäufe in den Mitgliedsstaten vereinheitlicht
werden sollen, säumig. Nur 5 von 15 Ländern haben das EU-Regelwerk
fristgerecht mit 1. Jänner 2002 in ihre nationalen Gesetze
übernommen. Zu den Vorreitern zählen Österreich, Deutschland,
Finnland, Irland und Luxemburg. Der Handelsverband als Vertreter der
Mittel- und Großbetriebe im Einzelhandel fordert nun eine rasche
Harmonisierung der der europäischen Internet-Gesetzgebung.
Zuviel Unsicherheit
Die jetzige Situation bewirke noch mehr Unsicherheit als zuvor,
kritisiert Handelsverbands-Vizepräsident Erich Höllweger in einer Pressinformation. Während etwa ein österreichischer
Anbieter seine Kunden über die einzelnen Schritte beim Einkauf per
Mausklick genau informieren müsse, könne es bei Anbietern außerhalb
Österreichs passieren, dass nicht einmal bestätigt werde, ob die
Bestellung auch ihren virtuellen Bestimmungsort erreicht habe bzw. in
welchem Land der Anbieter ansässig ist.
Unterschiedliche Regelung für die
Zusendung von Werbung via E-Mail
Kritisiert wird auch die unterschiedliche Regelung für die
Zusendung von Werbung via E-Mail. Während in Österreich solche Mails
nur versendet werden dürfen, wenn der Empfänger seine Zustimmung
erteilt hat (Opt-in), folgt die Mehrheit der EU-Staaten der
sogenannten Opt-Out-Regelung, gemäß der die Konsumenten sich in eine
so genannte Robinson-Liste eintragen, die von den E-Commerce-Firmen
vor Versendung von elektronischer Massenpost konsultiert werden muss.
Verschiedene Varianten
Die EU-Richtlinie stellt den Ländern frei, welche Variante sie
wählen. Die strenge Opt-in-Regelung - gegen unerwünschte Werbe-Mails
kann geklagt werden - wird derzeit nur in Österreich, Italien,
Finnland, Dänemark und Deutschland angewandt. Gegen Masse-E-Mail aus
dem Ausland könnten sich österreichische Internet-User zwar -
theoretisch - ebenfalls durch die Eintragung in ein elektronischen
Verzeichnis bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH (RTR)
schützen, aber die RTR verweise auf ihrer Website ausdrücklich selbst
darauf, dass sie selbst nicht daran glaube, dass man sich damit vor
der virtuellen Werbeflut schützen könne. Höllweger fordert die RTR
daher auf, zu überlegen, was sie gegen eventuellen Missbrauch durch
ausländische Anbieter zu unternehmen gedenke.(apa)