Netzpolitik
Grüne halten österreichisches Recht für nicht "internettauglich"
Oberster Gerichtshof entscheidet: Wer Links setzt ist für den Inhalt der fremden Seite haftbar
Nach dem heute bekannt gewordenen Urteil des OGH ist der
österreichische Bundeskanzler für den Inhalt der Berliner 'taz' und
der 'Jerusalem Post' verantwortlich. Und US-amerikanische
WissenschafterInnen sind für die Positionen terroristischer
Organisationen inhaltlich verantwortlich, stellt die
Politikerin Eva Glawischnig
fest. Denn der OGH schreibt in
einem Urteil: 'Wer auf seiner Website einen Link zu einer fremden
Website setzt, will und veranlasst demnach zurechenbar, dass der
Internet-Nutzer von seiner Seite auch auf den Inhalt der über den
Link erreichbaren fremden Seite zugreifen kann. (...) Er hat deshalb
für den Inhalt der fremden Seite zu haften.´ (aus: OGH 4 Ob 274/00y).
Grüne halten österreichisches Recht für nicht Internet-tauglich
"Der Oberste Gerichtshof hat damit deutlich gemacht, dass die Gesetze
der Republik Österreich nicht Internet-tauglich sind und daher
dringend novelliert werden müssen", so Glawischnig von den
Grünen
. Die Entscheidung
des Gerichts ist um so widersinniger, als sie de facto verbietet, auf
zugängliche Information zu verweisen.
Beispiele für die Absurdität
Als Beispiele für die Absurdität der Gerichtsentscheidung führt
Glawischnig zwei mit Sicherheit unverdächtige URLs an: Die
Medienseite des österreichischen
Bundeskanzleramts mit Links
zu einer
ganzen Reihe internationaler Medien, von denen eine nicht geringe
Zahl der österreichischen Regierung gegenüber kritisch eingestellt
sind,
sowie die Seite der US-amerikanischen
"Federation of American
Scientists
", über die BesucherInnen Zugang zu den Internetangeboten
von in den USA als terroristisch klassifizierten Organisationen
erlangen kann
"Selbstverständlich ist weder dem Bundeskanzleramt der Inhalt der
'taz' noch den US-amerikanischen WissenschafterInnen die Gesinnung
von Osama Bin Laden zuzurechnen", stellt Glawischnig klar. Die Links
sind Serviceangebote als Teil eines globalen Informationsangebotes
und soll Menschen ermöglichen, sich als mündige WeltbürgerInnen eine
eigene Meinung zu bilden. "Genau diese Freiheit der Information, die
mündige BürgerInnen so dringend brauchen, erscheint mit dem Urteil
des OGH in Österreich gefährdet zu sein. Information muss zugänglich
sein - für alle Menschen und ohne Strafandrohung", so Glawischnig.
"Wenn die geltende Rechtslage in Österreich den Inhalt von
Informationsquellen den VerweiserInnen zurechnet, dann ist
Handlungsbedarf gegeben: Die Bundesregierung hat schnellstens dafür
zu sorgen, dass die Nutzung des Internets in Österreich nicht
behindert wird, erklärt die Oppositionspolitikerin"(red)