Nach dem heute bekannt gewordenen Urteil des OGH ist der österreichische Bundeskanzler für den Inhalt der Berliner 'taz' und der 'Jerusalem Post' verantwortlich. Und US-amerikanische WissenschafterInnen sind für die Positionen terroristischer Organisationen inhaltlich verantwortlich, stellt die Politikerin Eva Glawischnig fest. Denn der OGH schreibt in einem Urteil: 'Wer auf seiner Website einen Link zu einer fremden Website setzt, will und veranlasst demnach zurechenbar, dass der Internet-Nutzer von seiner Seite auch auf den Inhalt der über den Link erreichbaren fremden Seite zugreifen kann. (...) Er hat deshalb für den Inhalt der fremden Seite zu haften.´ (aus: OGH 4 Ob 274/00y). Grüne halten österreichisches Recht für nicht Internet-tauglich "Der Oberste Gerichtshof hat damit deutlich gemacht, dass die Gesetze der Republik Österreich nicht Internet-tauglich sind und daher dringend novelliert werden müssen", so Glawischnig von den Grünen . Die Entscheidung des Gerichts ist um so widersinniger, als sie de facto verbietet, auf zugängliche Information zu verweisen. Beispiele für die Absurdität Als Beispiele für die Absurdität der Gerichtsentscheidung führt Glawischnig zwei mit Sicherheit unverdächtige URLs an: Die Medienseite des österreichischen Bundeskanzleramts mit Links zu einer ganzen Reihe internationaler Medien, von denen eine nicht geringe Zahl der österreichischen Regierung gegenüber kritisch eingestellt sind, sowie die Seite der US-amerikanischen "Federation of American Scientists ", über die BesucherInnen Zugang zu den Internetangeboten von in den USA als terroristisch klassifizierten Organisationen erlangen kann "Selbstverständlich ist weder dem Bundeskanzleramt der Inhalt der 'taz' noch den US-amerikanischen WissenschafterInnen die Gesinnung von Osama Bin Laden zuzurechnen", stellt Glawischnig klar. Die Links sind Serviceangebote als Teil eines globalen Informationsangebotes und soll Menschen ermöglichen, sich als mündige WeltbürgerInnen eine eigene Meinung zu bilden. "Genau diese Freiheit der Information, die mündige BürgerInnen so dringend brauchen, erscheint mit dem Urteil des OGH in Österreich gefährdet zu sein. Information muss zugänglich sein - für alle Menschen und ohne Strafandrohung", so Glawischnig. "Wenn die geltende Rechtslage in Österreich den Inhalt von Informationsquellen den VerweiserInnen zurechnet, dann ist Handlungsbedarf gegeben: Die Bundesregierung hat schnellstens dafür zu sorgen, dass die Nutzung des Internets in Österreich nicht behindert wird, erklärt die Oppositionspolitikerin"(red)