Luzern - Ein Schweizer Gericht hat zwei Autofahrer zu je sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie bei einem durch Raserei verursachten Unfall zwei Jugendliche getötet hatten.Schweizer Medien nannten das Urteil am Freitag historisch für den Schutz gegen Raserei. In der Bevölkerung gebe es breite Zustimmung, hieß es. Die Boulevardzeitung "Blick" titelte: "Endlich harte Richter!". Die Anwälte der 23 und 29 Jahre alten Angeklagten haben Einspruch gegen das bereits am Donnerstag verkündete Urteil angekündigt. Mehr als zwei Jahre nach dem Unfall folgte das Kriminalgericht in Luzern weitgehend den Anträgen des Staatsanwaltes. Die Verurteilten hatten sich im September 1999 ein Autorennen geliefert. Der Jüngere überholte den Ältern mit Tempo 130 und verlor dabei die Herrschaft über seinen Wagen. Das Auto prallte gegen eine Mauer und wurde zurückgeschleudert. Dabei erfasste es auf dem Bürgersteig ein 14- jähriges Mädchen und einen 15-Jährigen und verletzte beide tödlich. Da es erst das zweite Mal in der Schweizer Kriminalgeschichte ist, dass Autofahrer wegen "eventual-vorsätzlicher Tötung" verurteilt wurden, sprach etwa die Vereinigung für Straßenopfer von einem Urteil mit Signalwirkung. Eventual-vorsätzlich handelt nach Schweizer Rechtsprechung, wer das strafbare Ereignis zwar nicht anstrebt, dessen Eintritt aber für möglich hält und in Kauf nimmt.(APA)