Panorama
Schweiz schickt Raser für sechs Jahre ins Gefängnis
Zwei Jugendliche Fußgänger starben bei Autorennen
Luzern - Ein Schweizer Gericht hat zwei Autofahrer zu je
sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie bei einem durch
Raserei verursachten Unfall zwei Jugendliche getötet hatten.Schweizer Medien nannten das Urteil am Freitag historisch für den
Schutz gegen Raserei. In der Bevölkerung gebe es breite Zustimmung,
hieß es. Die Boulevardzeitung "Blick" titelte: "Endlich harte
Richter!". Die Anwälte der 23 und 29 Jahre alten Angeklagten haben
Einspruch gegen das bereits am Donnerstag verkündete Urteil
angekündigt.
Mehr als zwei Jahre nach dem Unfall folgte das Kriminalgericht in
Luzern weitgehend den Anträgen des Staatsanwaltes. Die Verurteilten
hatten sich im September 1999 ein Autorennen geliefert. Der Jüngere
überholte den Ältern mit Tempo 130 und verlor dabei die Herrschaft
über seinen Wagen. Das Auto prallte gegen eine Mauer und wurde
zurückgeschleudert. Dabei erfasste es auf dem Bürgersteig ein 14-
jähriges Mädchen und einen 15-Jährigen und verletzte beide tödlich.
Da es erst das zweite Mal in der Schweizer Kriminalgeschichte ist,
dass Autofahrer wegen "eventual-vorsätzlicher Tötung" verurteilt
wurden, sprach etwa die Vereinigung für Straßenopfer von einem Urteil
mit Signalwirkung. Eventual-vorsätzlich handelt nach Schweizer
Rechtsprechung, wer das strafbare Ereignis zwar nicht anstrebt,
dessen Eintritt aber für möglich hält und in Kauf nimmt.(APA)