AN "DER STANDARD":Leserbrief zum Artikel vom 6. März 2002 Opferhilfe: "Nein, aus, so geht das nicht weiter" Wir begrüßen das Vorhaben von Minister Böhmdorfer, dass es einen Rechtsanspruch auf Unterstützung für Verbrechensopfer geben soll. Dies ist seit Jahren die Forderung von Opferschutzeinrichtungen und spezialisierten Beratungsstellen, die jedoch bislang unerfüllt blieb. Vor 3,5 Jahren haben die Beratungsstellen „Tamar“ und die „Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen“ begonnen, systematisch sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche zur Anzeige und zu Gericht zu begleiten. Es wurde ein Konzept entwickelt, erprobt und durchgeführt, wie effektive und hilfreiche Unterstützung für minderjährige Opfer von sexueller und körperlicher Gewalt und deren Bezugspersonen aussehen kann. In Wien hat sich das Kooperationsforum „Prozessbegleitung“ gebildet, dass sich zur Aufgabe gemacht hat, möglichst alle Kinder, die in Wien als ZeugInnen vor dem Strafgericht oder dem Jugendgerichtshof aussagen müssen, zu unterstützen. Diese Arbeit wird österreichweit in Kinderschutzeinrichtungen und anderen Beratungsstellen entwickelt und durchgeführt und der jeweilige Bundeslandstruktur angepasst. Wenn Kinder misshandelt und/oder sexuell missbraucht werden und es zu einer Anzeige kommt, sind insgesamt ca. 15 verschiedene Berufsgruppen befasst und für unterschiedliche Aspekte zuständig. Kinderschutz und Opferhilfe ist immer nur so gut, wie die Zusammenarbeit. Eine kontinuierliche unbürokratische Unterstützung der Beratungseinrichtungen und damit einhergehend der Ausbau und die Absicherung von psychosozialer und juristischer Unterstützung für betroffene Kinder vom Bundesministerium für Justiz steht aus. Justizminister Böhmdorfer nimmt die wertvolle Arbeit, Richtlinien und Empfehlungen, die in den interministeriellen Arbeitskreisen von den Beratunsstellen zusammen mit dem BMI und dem BMSG geleistet wird, nicht zur Kenntnis. Beratungsstelle Tamar" Kontaktadresse per E-Mail Homepage