Inland
Grüne wollen Bartensteins Spesen vom Rechnungshof prüfen lassen
Ministerium weist Kritik zurück
Wien - Die Grünen wollen die Spesenabrechnungen von
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) vom Rechnungshof prüfen
lassen. Der Vorsitzende des parlamentarischen
Rechnungshofausschusses, der Grün-Abgeordnete Werner Kogler sprach am
Freitag von seltsamen Praktiken bei den Spesenabrechnungen und
kündigte an, sich mit dem Rechnungshof in Verbindung zu setzen. Das Nachrichtenmagazin "Format" hat in seiner am Freitag
erscheinenden Ausgabe dem Wirtschaftsministerium vorgeworfen, private
Feiern als "Arbeitsessen" abgerechnet zu haben. Die Sprecherin
Bartensteins, Ingrid Nemec, wies die Vorwürfe entschieden zurück und
betonte, von einer Spesenaffäre könne keine Rede sein.
Kogler bezeichnete die Vorgänge nun am Freitag in einer Aussendung
als "höchst aufklärungsbedürftig". Als Vorsitzendem des
RH-Ausschusses seien ihm Unterlagen und Originalbelege aus dem
Wirtschaftsministerium über die Praktiken bei Spesenabrechnungen
anonym zugespielt worden. Nach weiteren Recherchen sei er auf den
betreffenden Beamten gestoßen. Dieser Beamte sei innerhalb des
Ministeriums mittels Disziplinarmaßnahmen degradiert worden. Die
Eigenrecherchen hätten ihm zunehmend vom notwendigen
Aufklärungsbedarf überzeugt, meinte Kogler. "Bartenstein muss nun
erklären, was es mit diesen seltsamen Praktiken bei den
Spesenabrechnungen auf sich hat. Schließlich handelt es sich um
Steuergelder."
Bartenstein-Ministerium weist Kritik an Spesenabrechnung zurück
Das Wirtschaftsministerium hat am Freitag die Kritik
des Grünen Abg. Werner Kogler an den Spesenabrechnungen des Ressorts
zurückgewiesen. Es gebe keine "seltsamen Praktiken" bei
Spesenabrechnungen, alle entsprechenden Rechnungen würden korrekt
über den formalen Dienstweg erledigt. Dies müsste auch aus den anonym
zugespielten Originalbelegen hervorgehen, hieß es in einer Aussendung
des Ministeriums.
Die Abberufung eines von Kogler erwähnten Beamten erfolgte aus
Gründen, die wegen des Datenschutzes nicht genannt werden dürften und
sei auch bereits von einer unabhängigen Berufungskommission unter dem
Vorsitz eines unabhängigen Richters bestätigt worden.
(APA)