Wien - Die Grünen wollen die Spesenabrechnungen von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) vom Rechnungshof prüfen lassen. Der Vorsitzende des parlamentarischen Rechnungshofausschusses, der Grün-Abgeordnete Werner Kogler sprach am Freitag von seltsamen Praktiken bei den Spesenabrechnungen und kündigte an, sich mit dem Rechnungshof in Verbindung zu setzen. Das Nachrichtenmagazin "Format" hat in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe dem Wirtschaftsministerium vorgeworfen, private Feiern als "Arbeitsessen" abgerechnet zu haben. Die Sprecherin Bartensteins, Ingrid Nemec, wies die Vorwürfe entschieden zurück und betonte, von einer Spesenaffäre könne keine Rede sein. Kogler bezeichnete die Vorgänge nun am Freitag in einer Aussendung als "höchst aufklärungsbedürftig". Als Vorsitzendem des RH-Ausschusses seien ihm Unterlagen und Originalbelege aus dem Wirtschaftsministerium über die Praktiken bei Spesenabrechnungen anonym zugespielt worden. Nach weiteren Recherchen sei er auf den betreffenden Beamten gestoßen. Dieser Beamte sei innerhalb des Ministeriums mittels Disziplinarmaßnahmen degradiert worden. Die Eigenrecherchen hätten ihm zunehmend vom notwendigen Aufklärungsbedarf überzeugt, meinte Kogler. "Bartenstein muss nun erklären, was es mit diesen seltsamen Praktiken bei den Spesenabrechnungen auf sich hat. Schließlich handelt es sich um Steuergelder." Bartenstein-Ministerium weist Kritik an Spesenabrechnung zurück Das Wirtschaftsministerium hat am Freitag die Kritik des Grünen Abg. Werner Kogler an den Spesenabrechnungen des Ressorts zurückgewiesen. Es gebe keine "seltsamen Praktiken" bei Spesenabrechnungen, alle entsprechenden Rechnungen würden korrekt über den formalen Dienstweg erledigt. Dies müsste auch aus den anonym zugespielten Originalbelegen hervorgehen, hieß es in einer Aussendung des Ministeriums. Die Abberufung eines von Kogler erwähnten Beamten erfolgte aus Gründen, die wegen des Datenschutzes nicht genannt werden dürften und sei auch bereits von einer unabhängigen Berufungskommission unter dem Vorsitz eines unabhängigen Richters bestätigt worden. (APA)