Wien - Die angestellten Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) lehnen die geplante Rezepturbefugnis für Hebammen ab. "Hier erhält erstmals ein nicht ärztlicher Gesundheitsberuf die Möglichkeit, Rezepte für bestimmte Medikamente auszustellen. Das bewährte System ärztlicher Kontrolle und Qualitätssicherung wird damit ausgehöhlt und unterlaufen", kritisierte die Obfrau der angestellten Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer, Dr. Gabriele Kogelbauer. Am Dienstag hatten geplante Novellierungen des Hebammen-, des Rezeptpflicht- und des Krankenanstaltengesetzes den Ministerrat passiert. Der Hintergrund: Bisher mussten die Hebammen - ob im Spital oder in der niedergelassenen Praxis für die für ihre Berufsausübung benötigten Arzneimittel (z.B. Schmerzmittel und krampflösende Medikamente) bei einem Arzt ein Rezept holen. Österreich hat an sich eine strenge Rezeptpflicht bei Arzneimitteln. Das hat auch oft Zwischenfälle wie in anderen Ländern verhindert. Nun sollen die Hebammen die Rezepte selbst ausstellen und sich die Medikamente dann in einer Apotheke holen können. Fehlende adäquate Ausbildung Kogelbauer: "Auf Grund der nicht adäquaten Ausbildung und einer fehlenden Qualitätskontrolle wird dieser Vorschlag im Hinblick auf die damit für die Patienten verbundenen Gefahren vehement abgelehnt." Gegenüber der APA ergänzte sie: "Ich bin absolut gegen eine solche Rezepturbefugnis der Hebammen." Auch Ärztekammerpräsident Dr. Otto Pjeta hätte sich dagegen ausgesprochen. Medikamente während der Schwangerschaft Gerade im störanfälligen und sensiblen Bereich der Geburtshilfe sei die Rückkoppelung mit dem Arzt über verwendete Medikamente unverzichtbar, warnte die Spitalsärztevertreterin. Selbst kleine Fehler könnten in diesem Bereich gravierende Folgen haben, die sich über ein ganzes Menschenleben hin ziehen können. Abgesehen davon berge die Rezepturbefugnis für zum Beispiel schmerzstillende Arzneimittel für nicht ärztliche Gesundheitsberufe die Gefahr des Missbrauchs in sich. Kritik übte Kogelbauer auch an der nun für das Krankenanstaltengesetz geplanten Regelung, wonach die Spitalsärzte künftig von mehreren therapeutisch gleichwertigen Arzneimitteln das ökonomisch günstigste für den Patienten aussuchen sollten. Das bringe nur noch mehr Bürokratie für die Spitalsärzte mit sich. Reduktion von Arzneimittelkosten Das Problem: Die Krankenhäuser bemühen sich in Österreich seit Jahren, die Arzneimittelkosten zu reduzieren. Eine möglichst kostengünstige Rezeptur im Spital bedeutet aber oft nicht die billigste Verschreibung für die niedergelassene Praxis. Das ist zum Teil dadurch bedingt, dass die Pharmaunternehmen Spezialkontrakte mit den Krankenhäusern abschließen. Laut Kogelbauer gibt es manche Originalpräparate auch sogar zum "Nulltarif". Die Überlegung der Unternehmen: Ist der Patient einmal im Spital auf ein Medikament eingestellt, wird es dem behandelnden Arzt in der niedergelassenen Praxis schwer fallen, den Kranken auf ein eventuell günstigeres Medikament umzustellen. Andererseits sind die Spitäler, da sie ja primär auf ihre eigenen Budgets achten, naturgemäß an der Minimierung ihrer eigenen Kosten interessiert. Für die Arzneimittel in der ambulanten Versorgung kommen hingegen die Krankenkassen auf. In der niedergelassenen Praxis können spielt hingegen beispielsweise die Verschreibung günstigerer Generika eine größere Rolle. (APA)