Wien - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) wandte sich am Dienstag beim Pressefoyer nach dem Ministerrat erneut gegen eine Diskussion über die Anhebung des Frauenpensionsalters. Dazu gebe es erstens eine Verfassungsbestimmung und zweitens sei es nicht zielführend, eine solche punktuelle Regelung herauszugreifen. Der Kanzler stellte zudem klar: Die Regierung habe in Sachen Pensionsreform ihre Aufgabe für diese Legislaturperiode bereits erfüllt. Als Beispiel nannte er die Anhebung des Frühpensionsalters um 18 Monate. Die neuen Regelungen zum Schutz älterer Arbeitnehmer hätten zudem bereits gegriffen, sagte Schüssel. Das hätten die letzten Entwicklungen am Arbeitsmarkt gezeigt. Denn bei den älteren Arbeitnehmern sei es nur zu einem halb so starken Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen. Der nächste Schritt sei nun die Schaffung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Schüssel sagte, es müsse zu Impulsen für die Förderung der Eigenvorsorge kommen. Nun isolierte punktuelle Diskussion zu führen mache keinen Sinn, zudem sei die Anhebung des Frauenpensionsalters "völlig unrealistisch". Solche Diskussionsbeiträge seien sogar kontraproduktiv, sagte der Kanzler. Die Bevölkerung müsse sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte gewahrt und beschützt würden. Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass lediglich ein Mitglied eines Unterausschusses eines Unterausschusses einer Expertengruppe, die noch nicht einmal ihren endgültigen Bericht vorgelegt habe, diesen Vorschlag zur Anhebung des Frauenpensionsalters gemacht habe. (APA)