Wien - Kein Aprilscherz, sondern eine Reform des Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 führt ab 1. April zu Änderungen der Vignettenpflicht. Wie die Asfinag heute, Montag, in einer Aussendung mitteilte, entfällt die Mautpflicht für zwei Strecken, je eine in Vorarlberg und Wien. Ein Vignette ist aber in Zukunft für die Stockerauer Schnellstraße (S5) und für die Nordbrücke notwendig. Bis 30. April gilt eine Übergangsfrist, in der nicht gestraft wird. Ziel dieser "Bereinigung" sei, Straßen, die im Sinne der Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union autobahnähnlich (Mitteltrennung der Fahrbahnen, keine Kreuzungen, keine unmittelbare Zufahrt zu angrenzenden Grundstücken, etc.) sind, in das hochrangige Straßennetz aufzunehmen, erklärte die Asfinag. Die Reform sei in der vergangenen Woche vom Parlament beschlossen worden. Keine Vignettenpflicht besteht in Zukunft für die Arlberg Schnellstraße (S16) zwischen Dalaas und der Anschlussstelle Bludenz sowie auf der Wiener Nordrand Straße (B302) zwischen der Südosttangente (A23) und der Wagramer Straße. Die Zufahrten zu den Einkaufszentren im Nordosten können somit kostenfrei erledigt werden. Neu hinzugekommen zu den Mautstrecken ist die Stockerauer Schnellstraße (S5) zwischen Stockerau und der Anschlussstelle Tulln. Dabei handelt es sich um den vierspurigen Ausbau der ehemaligen B3 und B304. Eine Erweiterung der Vignettenpflicht gibt es in Wien, erklärte Marc Zimmermann von der Asfinag gegenüber der APA. Die Nordbrücke heißt ab 1. April zwischen dem Knoten Nußdorf - Abfahrt Handelskai - und der Brünner Straße nicht mehr B227 sondern A22, wird also ein Teil der Donauufer Autobahn; und ist künftig vignettenpflichtig. (APA)