Panorama
Vignettenpflicht auf Teilstrecken ab 1. April 2002 verändert
Wiener Nordbrücke wird vignettenpflichtig
Wien - Kein Aprilscherz, sondern eine Reform des
Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 führt ab 1. April zu Änderungen
der Vignettenpflicht. Wie die Asfinag heute, Montag, in einer
Aussendung mitteilte, entfällt die Mautpflicht für zwei Strecken, je
eine in Vorarlberg und Wien. Ein Vignette ist aber in Zukunft für die
Stockerauer Schnellstraße (S5) und für die Nordbrücke notwendig. Bis
30. April gilt eine Übergangsfrist, in der nicht gestraft wird. Ziel dieser "Bereinigung" sei, Straßen, die im Sinne der
Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union autobahnähnlich
(Mitteltrennung der Fahrbahnen, keine Kreuzungen, keine unmittelbare
Zufahrt zu angrenzenden Grundstücken, etc.) sind, in das hochrangige
Straßennetz aufzunehmen, erklärte die Asfinag. Die Reform sei in der
vergangenen Woche vom Parlament beschlossen worden.
Keine Vignettenpflicht besteht in Zukunft für die Arlberg
Schnellstraße (S16) zwischen Dalaas und der Anschlussstelle Bludenz
sowie auf der Wiener Nordrand Straße (B302) zwischen der
Südosttangente (A23) und der Wagramer Straße. Die Zufahrten zu den
Einkaufszentren im Nordosten können somit kostenfrei erledigt werden.
Neu hinzugekommen zu den Mautstrecken ist die Stockerauer
Schnellstraße (S5) zwischen Stockerau und der Anschlussstelle Tulln.
Dabei handelt es sich um den vierspurigen Ausbau der ehemaligen B3
und B304.
Eine Erweiterung der Vignettenpflicht gibt es in Wien, erklärte
Marc Zimmermann von der Asfinag gegenüber der APA. Die Nordbrücke
heißt ab 1. April zwischen dem Knoten Nußdorf - Abfahrt Handelskai -
und der Brünner Straße nicht mehr B227 sondern A22, wird also ein
Teil der Donauufer Autobahn; und ist künftig vignettenpflichtig. (APA)