Wien - Als Schritt in Richtung Überwachungsstaat kritisierte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Dienstag im SPÖ-Pressedienst das von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) vorgelegte "Anti-Terror-Paket". Selbstverständlich müsse man sich dem Terrorismus entschieden entgegenstellen. Jarolim äußerte aber den Verdacht, dass bei dem Gesetzesentwurf die Terrorbekämpfung nur "vorgeschoben" und die wahre Absicht sei, die Bürger präventiv überwachen zu können. "Böhmdorfer will in 'Big Brother'-Manier in Richtung Überwachungsstaat jede telefonische Äußerung der Bevölkerung belauschbar machen und durch Erhebung des Standorts der Österreicherinnen und Österreicher beim Telefonieren jede Bewegung der Bevölkerung registrieren und nachvollziehen", so Jarolim. Pilz: AU-Besetzer wären Terroristen gewesen Scharf kritisierte der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz das Anti-Terror-Paket von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F). Darin werde der Begriff "Terrorismus" erweitert, so dass auch zivilgesellschaftlicher Widerstand kriminalisiert werden könne, erklärte Pilz am Montag in einer Pressekonferenz. Nun werde auch die "gefährliche Drohung" in den Katalog terroristischer Straftaten aufgenommen. Damit könne man bereits im Vorfeld den Überwachungsstaat aktivieren. Das Anti-Terror-Paket ist Teil des Strafrechtsänderungsgesetzes 2002, das vom Justizministerium Ende der Vorwoche zur Begutachtung verschickt wurde. Der neue terroristische Tatbestand "gefährliche Drohung" war schon bisher strafbar (Paragraf 107 des Strafgesetzbuches: "Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen"). Mit dem Attribut "terroristisch" erreiche die Regierung aber dreierlei, stellte der grüne Sicherheitssprecher fest: Sie könne die Strafe erhöhen, sie könne außerparlamentarische Bewegungen kriminalisieren und sie könne vor allem bereits im Vorfeld alle Mittel des Überwachungsstaates, wie Lauschangriff und Rasterfahndung, einsetzen. Nach dem Ministerialentwurf wären die Besetzer der Hainburger Au im Dezember 1984 mit größter Wahrscheinlichkeit Terroristen gewesen, befürchtet Pilz. "Mit dem Anti-Terror-Paket kann Böhmdorfer die Globalisierungsgegner überwachen", stellte der Sicherheitssprecher fest. Als massive Verschlechterung bezeichnete Pilz auch das Vorhaben, die Schwelle für die Rufdatenrückerfassung zu senken. In Zukunft werde nur mehr der Einzelrichter darüber entscheiden. Mit der Rufdatenrückerfassung über einen längeren Zeitraum könnten genaue soziale und Bewegungsprofile einzelner Personen erstellt werden. Die Polizei könne damit im Detail feststellen, wer wann mit wem wo Kontakt gehabt habe. Damit liege ein Instrument vor, so Pilz, das weit in die Privatsphäre eingreife. Auch sei für den Richter, der über die Rufdatenrückerfassung entscheide, kein "dringender Tatverdacht" nötig. Es reiche, wenn der Richter annehmen könne, dass damit eine mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohte Tat besser aufzuklären sei. Die Grünen hätten einige Erfolge am Rande zu verzeichnen, stellte Pilz fest. So wäre die "Standortfeststellung" (Feststellung einer Funkzelle) nun nur über einen richterlichen Beschluss möglich. Und auch die Massenüberwachungen von Handys seien nach Initiative der Grünen in Zukunft nicht mehr zulässig. Weitere Forderungen der Grünen: Die Einführung von Fristen und Verpflichtungen für die Löschung der Rufdaten, der Parteistellung der Provider, der Verpflichtung zur Information der Überwachten nach Abschluss der Maßnahme, die Einschränkung des Begriffes "Gefahr im Verzug" sowie die Installierung eines jährlichen Überwachungsberichtes an den Nationalrat nach dem Vorbild des US-Wiretap-Report, durch den jährlich der amerikanische Kongress erfährt, wer überwacht wird. (APA)