Es mutet schon ein wenig seltsam an, dass ein Lobbyist von Non-Profit-Organisationen wie Robert Francan keinen Handlungsbedarf im Vereinswesen erkennt und sich in polemischen Spitzen gegen das Engagement des Innenministers für eine der Säulen einer solidarischen Bürgergesellschaft, das Hilfswerk, das täglich Pflegebedürftigen und Kranken in deren Zuhause hilft, ergießt. Die zitierte Kritik Strassers aus dem Jahre '97 richtete sich gegen den von SP-Minister Löschnak vorgestellten, an die 100 Paragrafen umfassenden Bürokratisierungsschritt. Die jüngst durch den Justizausschuss beschlossene und lange vorbereitete Vereinsrechtsreform im Umfang von 34 Paragrafen stellt einen Riesenfortschritt zur Erleichterung der Vereinsarbeit dar. Über 100.000 Vereine bilden in ihrer Gesamtheit eine unverzichtbare Säule unseres Gesellschafts- und Wirtschaftssystems, ohne sie gibt es keine Bürgergesellschaft. Mit dem Vereinsgesetz 2002 wird das Vereinsrecht modernisiert und von unnötigem Ballast für die Funktionäre befreit. So bauen wir konzentriert Mehrgleisigkeiten ab, vereinfachen und beschleunigen Vereinsgründungen (z. B. ein Exemplar - statt wie bisher drei Exemplare - der Vereinsstatuten ist ausreichend, das spart Geld und Zeit) und begründen ein verbessertes Bürgerservice. Auch der Instanzenzug wurde vereinfacht: In allen Fällen ist in erster Instanz die Bezirkshauptmannschaft/ Bundespolizeidirektion und in zweiter Instanz die Sicherheitsdirektion zuständig. Die Einrichtung eines zentralen Vereinsregisters wird die Ausfertigung eines Registerauszuges österreichweit schneller ermöglichen. Das derzeit geltende, in wesentlichen Teilen auf das Jahr 1867 zurückgehende Vereinsgesetz 1951 wird an die Erfordernisse moderner Vereinsarbeit angepasst, ohne den Geist des liberalen Rechtsstaates zu verlassen, der das alte Vereinsrecht prägte. Ein Mehr an Paragrafen (noch einmal zum Vergleich: künftig 34 gegenüber 100 im Löschnak-Entwurf) bedeutet nicht automatisch ein Mehr an Bürokratie! Die "zusätzlichen" drei Paragrafen (gegenüber dem bisher geltenden Recht) dienen vorwiegend der erstmaligen gesetzlichen Regelung von Haftungsfragen für Vereinsorgane und bringen nicht nur mehr Klarheit, sondern vor allem mehr Sicherheit für die Vereinsobmänner und -frauen. Denn diese werden künftig nicht mehr als Privatperson mit ihrem Vermögen haften, vielmehr haftet wie bei der Ges.m.b.H. der Verein selbst mit seinem Vermögen. Vorsorge gegen Betrug Möglichkeiten, mit einem Verein in die roten Zahlen zu kommen, gibt es viele - von der Pleite des Hauptsponsors über ein verregnetes Zeltfest bis zur ausbleibenden Subvention. Völlig unverständlich auch, dass Francan die getroffene Vorsorge kritisiert, dass der Vereinstitel künftig nicht mehr zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile herangezogen werden kann. Ein Verein mit mehr 1 Mio. Euro Umsatz hat einen Jahresabschluss zu erstellen. Ab 3 Mio. Euro (immerhin rund 41 Mio. S) oder einem Spendenaufkommen von mehr als 1 Mio. Euro sind Abschlussprüfer zu bestellen. Nicht eingerechnet in diese Beträge werden öffentliche Subventionen, wenn eine gleichwertige Prüfung durch den Subventionsgeber erfolgt. Mit diesen neuen Bestimmungen wird also ein wichtiger Schritt gegen wirtschaftsbetrügerisches Handeln unter dem Deckmantel des Vereinsgesetzes gesetzt. Der Leser sei daran erinnert, dass Francan diese Beträge - ohne sie zu nennen - als "lächerlich gering" bezeichnete. Ein Wort noch zur Angstmache der SPÖ: Das neue Gesetz bringt für die Vereine keinerlei steuerliche Veränderungen oder gar Verschlechterungen. Das einmal im Jahr stattfindende Fest des Sport-, Musik- oder örtlichen Kulturvereines ist auch in Zukunft steuerfrei. Dies gilt ebenso für Sozialvereine wie etwa Rotes Kreuz, Rettet das Kind oder die Krebshilfe. Ich weiß nicht, warum Francan betont, weder Mitglied noch Funktionär eines Vereins zu sein; es würde ihm aber gut tun. Jedenfalls hätte er dann vielleicht mehr Einblick in die Bedürfnisse der Vereine - und zwar vor allem jener, die sich keinen Lobbyisten leisten können! (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15. 3. 2002)