Salzburg/Wien - "Neues Gerichtsgutachten zum Maier-Unfall: totaler Freispruch für den Herminator." Unter diesem Titel sandte die Austria Presse Agentur gestern eine Meldung des heute erscheinenden Magazins News aus. Keine strafrechtliche Gefahr für Maier Dabei ist Hermann Maier, am 24. August bei einem Zusammenstoß seines Motorrads mit dem Auto eines deutschen Lenkers schwer verletzt, niemals in Gefahr gewesen, strafrechtlich verfolgt zu werden. Friedrich Ginthör, der Leitende Staatsanwalt, sagte gestern (nicht zu News ): "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fragestellung des Bezirksgerichts überhaupt in diese Richtung gegangen ist, und wenn doch, dann wäre sie falsch. Das Gericht kann kein Gutachten über ein allfälliges Fehlverhalten von Hermann Maier in Auftrag gegeben haben, sondern nur ein Gutachten über ein allfälliges Fehlverhalten seines Unfallgegners. Und das nicht etwa, weil wir hinter Maier stehen, sondern weil er selbst keinen strafrechtlichen Tatbestand verwirklicht haben kann, wenn sein Unfallgegner nicht verletzt wurde." Staatsanwalt Ginthör entrüstet Laut News "rechnet Hermann Maiers Verteidiger Karl-Heinz Klee damit, dass der Akt in drei Wochen - wenn die Voruntersuchungen abgeschlossen sind - an die deutschen Justizbehörden abgetreten wird." Ein gerichtlicher Sachverständiger, der von News zitiert wird, verwehrt sich auf Anfrage des S TANDARD strikt dagegen, zitiert zu werden. Auch Staatsanwalt Ginthör zeigt sich "entrüstet", weil ein Gutachten vorab öffentlich gemacht werde. Darüber hinaus kann eine Verhandlung, sollte es tatsächlich zu einer Anklage gegen den deutschen Lenker kommen, sehr wohl auch in Österreich stattfinden. (DER STANDARD-Printausgabe, Donnerstag, 14. März 2002, fri)