Brüssel - Die Europäische Kommission will die Anerkennung von Berufen im Handwerk, Handel und anderen Branchen EU-weit vereinfachen. Die Brüsseler Behörde will damit nach eigenen Angaben vom Dienstag erreichen, dass mehr Dienstleistungen als bisher grenzüberschreitend angeboten werden können. Beispielsweise solle ein schottischer Elektriker seine Dienste ohne besondere bürokratische Anerkennung seiner Qualifikation auch in Deutschland anbieten dürfen, erläuterte ein Kommissionssprecher. Die neue Richtlinie soll 15 einzelne Regelungen ersetzen, die seit etwa 40 Jahren in Kraft sind. Wenn der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament dem Vorschlag zugestimmt haben, müssen die Mitgliedstaaten ihn in nationales Recht umsetzen. Automatische Anerkennung "Für Tätigkeiten in Industrie, Handwerk und Handel, die in dem Richtlinienvorschlag aufgeführt sind, gilt eine automatische Anerkennung der durch Berufserfahrung nachgewiesenen Qualifikationen", erläuterte die Kommission ihren Entwurf. Die Mitgliedstaaten könnten jedoch verlangen, dass ein Einwanderer aus einem anderen EU-Land einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung absolviert. Bis zu 16 Wochen könnten Anbieter ihre Dienste aber ohne spezielle Anerkennung ausüben, sagte ein Sprecher. Automatisch anerkannt werden laut Kommission die Ausbildungsnachweise von Ärzten, Krankenschwestern und Krankenpflegern, Zahnärzten, Tierärzten, Hebammen, Apothekern und Architekten. Die Richtlinie soll auch die Anerkennung der beruflichen Qualifikation von Rechtsanwälten regeln, berührt jedoch die besonderen Fragen der Berechtigung zur Berufsausübung dieses Berufes nicht. Die Kommission kündigte an, ihr Richtlinienentwurf werde im Internet veröffentlicht. Dies war am Dienstag aber noch nicht der Fall.(APA/dpa)