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Parlamentspräsident Akbar Tandjung

Foto: Reuters/Tri
Indonesiens Parlamentspräsident wollte es nicht glauben: Akbar Tandjung stand einfach auf, als ihm der Generalstaatsanwalt den Haftbefehl zur Unterschrift vorlegte, und versuchte mit seinen Leibwächtern den Amtssitz des Chefanklägers zu verlassen. Tandjung, der eines der höchsten Staatsämter bekleidet, vor allem aber Chef der Golkar-Partei des früheren Diktators Suharto ist, kam nur bis zur Pforte. Dann versperrten ihm Militärpolizisten den Weg.

Die Garantieerklärung von 120 Golkar-Abgeordneten für ihren Vorsitzenden ebenso wie ein angeblicher Protestanruf Tandjungs bei Präsidentin Megawati Sukarnoputri waren erfolglos. Seit Donnerstagabend sitzt der Parlamentsvorsitzende nun wegen der mutmaßlichen Veruntreuung von vier Milliarden Dollar (4,55 Mrd. Euro) öffentlicher Hilfsgelder in Untersuchungshaft.

Die einhellig als überraschend empfundene Festnahme des Golkar-Chefs markiert einen weiteren Versuch der Abrechnung von Indonesiens noch junger Demokratie mit dem vor vier Jahren gestürzten "New Order"-Regime Suhartos. Die Entscheidung dürfte allerdings keinesfalls ohne Billigung der Armeeführung gefallen sein.

Tandjungs Geldaffäre geht bereits in ihr zweites Jahr und gilt - sollten sich die Anschuldigungen bewahrheiten - als besonders anstößig: Der Golkar-Chef soll 1999 als Staatssekretär einen Vier-Milliarden-Dollar-Fonds der staatlichen Lebensmittelagentur Bulog, der eigentlich für Hilfsbedürftige bestimmt war, abgezweigt und entweder für den Wahlkampf seiner Partei oder gleich zu Privatzwecken verwendet haben.

Mordanklage

Auch in zwei weiteren Dossiers hat die indonesische Justiz nun unumkehrbare Verhältnisse geschaffen: Jakartas Staatsanwalt stellte diese Woche die Mordanklage gegen Suhartos Sohn "Tommy" fertig. Hutomo Mandala Putra soll einen Höchstrichter ermorden lassen haben, der ihn zuvor wegen Korruption verurteilt hatte. Kommende Woche tagt zudem erstmals das neue Ad-hoc-Tribunal zu Verbrechen während und nach dem Unabhängigkeitsreferendum in Osttimor.

(DER STANDARD, Printausgabe, 9.3.2002)