Unternehmen
BEWAG will "Standed costs bei Höchstgerichten anfechten
"Untragbare Belastung für burgenländische Stromkunden"
Eisenstadt/Wien - Der burgenländische Landesstromversorger
BEWAG wird den vom Wirtschaftsministerium verordneten "stranded
costs"-Zuschlag auf den Strompreis bei den Höchstgerichten anfechten,
kündigte BEWAG-Vorstandsdirektor Günther Ofner am Freitag, an. Diese im Zuge der Strommarktliberalisierung eingeführten Zuschläge
für unrentable Kraftwerke würden "eine nicht tragbare Benachteiligung
der burgenländischen Stromkunden" darstellen. Ein ungerechter
Verteilungssschlüssel bewirke nämlich, dass die Kosten für das
Burgenland vielfach höher seien als die anderer Bundesländer.
Bisherige Gespräche mit dem Ressort von Minister Martin
Bartenstein hätten keine befriedigende Lösung gebracht, obwohl die
burgenländische Landesregierung die BEWAG-Position unterstütze,
bedauerte Ofner in einer Aussendung. Gestützt auf ein Gutachten von
Verfassungsexperten wolle man nun den Weg zu den Höchstgerichten
(Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof) einschlagen.
Der Zuschlag für den ersten Teil der "stranded costs" betrage
derzeit 0,11 Euro-Cent (1,57 Groschen) je Kilowattstunde, bei voller
Ausschöpfung der gesetzlich möglichen Zuschläge könne er auf bis zu
0,58 Cent (8 g) je kWh steigen.
Insgesamt würde solcherart die Belastung für das Burgenland 43
Mill. Euro oder 592 Mill. S betragen, "bei einer österreichweiten
Gleichbehandlungen würde sie sich auf rund ein Drittel reduzieren". (APA)