montage: derstandard.at
Zwei Juristen, drei Meinungen. Nach diesem Motto wird derzeit in Kärnten um die Rechtmäßigkeit des von ÖVP und SPÖ beantragten Untersuchungsausschusses zur Klärung der umstrittenen Irakreise des Kärntner Landeshauptmanns heftig diskutiert. Wobei die Debatte um die Spitzfindigkeiten für Paragraphenverliebte durchaus reizvoll wäre, würden dabei auch die Regeln des Hausverstandes berücksichtigt.

So legte der Wiener Verfassungskenner Heinz Mayer im Auftrag des freiheitlichen Landtagspräsidenten Jörg Freunschlag ein Gutachten vor, in dem Mayer, grob gesagt, die Einsetzung des Untersuchungsausschusses als nicht verfassungskonform wertet, weil der Antrag zum Untersuchungsausschuss zu allgemein gehalten sei. Untersuchungsausschüsse sind aber gerade dazu da, Licht ins Dunkel bestimmter Vorgänge bringen. Zu Ende gedacht, läuft Mayers Argumentationslinie also darauf hinaus, dass Untersuchungsausschüsse dann zulässig sind, wenn man weiß, was sie zu untersuchen haben. Womit dieses politische Kontrollinstrument für die Katz wäre.

Kein Wunder, dass andere namhafte Verwaltungs- und Verfassungsjuristen ohne Spezialauftrag zu anderen Schlüssen kommen. Zumal es sich im vorliegenden Fall ja nicht um die Untersuchung von privaten Vorgängen im stillen Kämmerlein handelt. Die Öffentlichkeit interessiert nicht, was der Kärntner Landeshauptmann in seiner Freizeit im Bärental treibt, sondern ob er durch seine Reise zu Saddam Hussein dem Ansehen des Landes geschadet hat. Die Gegner des Ausschusses sollten sich daher die Frage vorlegen, ob der Hausmann Jörg Haider jemals vom irakischen Diktator Saddam Hussein mit Handschlag begrüßt worden wäre. Womit klar ist, dass politische Aufklärung dringend geboten ist. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 7.3.2002)