Inland
US-Menschenrechts- Bericht stellt Österreich gutes Zeugnis aus
Kritik an "gewissen Polizeipraktiken" - "Unabhängigkeit der Justiz wird seitens der Regierung geachtet"
Washington - Der Menschenrechtsbericht des
US-Außenministeriums für das Jahr 2001 stellt Österreich ein relativ
gutes Zeugnis aus, insbesondere der Rechts- und Wirtschaftslage der
Alpenrepublik. Kritik gibt es an gewissen Polizeipraktiken, wie dem
im Internet publizierten Bericht zu entnehmen ist. Die "Menschenrechte der Bürger des Landes" werden dem Bericht
zufolge in Österreich geachtet. Es gebe aber "gewisse Berichte über
Polizeipraktiken, die im Widerspruch zu den Menschenrechten stehen",
so Fälle, dass Häftlinge bzw. in Polizeigewahrsam befindliche
Personen geschlagen wurden, weiters Fälle verbaler Attacken,
Drohungen und Belästigungen.
Eingehalten werde die verfassungsmäßig garantierte Pressefreiheit.
Gesetze zur Ahndung von Verleumdungen hätten jedoch "schädliche
Auswirkungen für journalistische Berichterstattung", so der Bericht
weiter. Diese Gesetze seien geeignet, Berichte über brutales
Verhalten seitens der Polizei zu unterbinden. Ausländische
Beobachter, darunter auch vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte, kritisieren die Anwendung von gerichtlichen Klagen
zum Schutz von Politikern. Als Beispiel wird erwähnt, dass der
Kärntner Landeshauptmann und frühere FPÖ-Obmann Jörg Haider seit 1986
mehr als 350 solcher Verfahren gegen Presseaussendungen und
Einzelpersonen eingeleitet habe.
Rückgang der Beschwerden wegen neonazistischer Zwischenfälle
Mitglieder einiger nicht anerkannter Religionsgemeinschaften,
insbesondere solcher, die als "Sekten" angesehen werden, "erfahren
Diskriminierung seitens Regierung und Gesellschaft". Das Problem der
Gewalt gegen Frauen sei existent, die Regierung habe jedoch Schritte
dagegen eingeleitet. Statistiken des Innenministeriums in Wien für
das Jahr 2000 belegen "einen Rückgang der Anzahl" von Beschwerden
wegen neonazistischer, rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher
Zwischenfälle.
Bei der Aufzählung von Fällen, die im Widerspruch zur Einhaltung
der Menschenrechte stehen, wurde auch der Fall Marcus Omofuma,
allerdings ohne Nennung des Namens des bei der Abschiebung ums Leben
gekommenen nigerianischen Asylwerbers erwähnt. Fälle von "politisch
motiviertem Verschwinden", habe es in Österreich im Jahr 2001 nicht
gegeben, dies sei auch wie Folter sowie andere grausame,
unmenschliche oder entwürdigende Behandlung von der Verfassung
verboten.
Die Ehre der Polizisten
Vereinzelt gebe es Berichte, dass Personen von Polizisten
geschlagen oder verbal attackiert worden seien. Statistiken der
Regierung für das Jahr 2000 zufolge gab es 373 Beschwerden gegen
Polizisten wegen "ungerechtfertigter Gewaltanwendung" (1999: 365
Fälle). Diese reichten von Verleumdungen über Verabreichung von
Stößen, die bei den Opfern meist Quetschwunden verursachten. Einige
dieser Gewaltakte waren rassistisch motiviert. Eine Untersuchung des
Innenministeriums im Jahr 2000 über "ethisches Verhalten der Polizei"
habe ergeben, dass die Hälfte der befragten 2000 Polizisten erklärt
hatten, sie würden Fälle von ungebührlichem Verhalten ihrer Kollegen
nicht melden. 2000 wurden vier Polizisten wegen ungerechtfertigter
Gewaltanwendung gerichtlich verurteilt.
Unabhängigkeit der Justiz wird seitens der Regierung beachtet
Die Verhältnisse in den österreichischen Gefängnissen entsprechen
dem Bericht zufolge im Allgemeinen internationalen Normen,
willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen seien laut Verfassung
verboten. Dasselbe gelte bei Zwangsexil. Die Unabhängigkeit der
Justiz wird seitens der Regierung beachtet, politische Häftlinge gibt
es in Österreich nicht. Auch die verfassungsmäßig garantierte
Gewährleistung der Privatsphäre, des Hausfriedens und des
Briefgeheimnisses werde beachtet. (APA)