Wien - "Österreich hat immer ein Problem mit seiner Definition nach 1945 gehabt," sagt der Politikwissenschafter Rai- ner Bauböck, "jetzt macht man das auf dem Rücken der Ausländer; man definiert Österreich als Sprachnation."Bauböck, der an der Forschungsstelle für institutionellen Wandel und europäische Integration an der Akademie der Wissenschaften beschäftigt ist, sieht Überfremdungsängste als absurd an: "Die Furcht, dass Einwanderer die Kultur gefährden, etwa die deutsche Sprache - das ist in unseren Augen unsinnig. Es gibt keine Anzeichen, dass sich etwa Sprachinseln bilden." Überhaupt sei die Idee der kulturellen Differenz erst in den späten Neunzigerjahren politisch relevant geworden - und nun habe sie im Integrationsvertrag ihren Niederschlag gefunden. Dieser Vertrag löse nicht das Problem mangelnder sozialer Aufstiegschancen, das Bauböck etwa mit dem Faktum belegt, dass auch Immigranten der zweiten Generation nur zu 18 Prozent in Angestelltenverhältnissen unterkommen. Eine Studie des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung und des Instituts für Höhere Studien zeigt auf, dass es in Österreich mit 44 "Schlechtpunkten" ein höheres Ausmaß an Integrationshindernissen als in Belgien (26), Deutschland (36), Frankreich (29), Holland (22) und Großbritannien (36) gibt. Diese fünf EU-Staaten ähneln in ihrer Wirtschaftskraft und ihrem Sozialsystem Österreich, so der Sozialexperte der Diakonie, Martin Schenk. Die Studie nimmt auch eine Unterteilung in die Integrationsbereiche Familiennachzug, unselbstständige Beschäftigung, soziale, zivile und politische Rechte sowie Staatsangehörigkeit vor. Im internationalen Vergleich zeigt sich etwa, dass in Belgien eine einfache "Déclaration" nach sieben Jahren Aufenthalt genügt, um Staatsbürger zu werden - ganz ohne Überprüfung der Sprachkenntnisse. In Österreich wird nun schon für Menschen, die hier bloß leben wollen, "Landes- und Staatsbürgerkunde" vorgeschrieben, was ihnen bei Alltagsproblemen nicht helfen werde, vermutet Bauböck. Falls die Zuwanderer überhaupt in ihrer Umgebung Kurse besuchen können - und sich diese auch leisten werden können. Diese beiden Punkte müssten erst praktikabel geregelt werden. Einziger positiver Punkt in den Augen der Kritiker ist der Niederlassungsnachweis, der für Ausländer nach fünf Jahren den befristeten Befreiungsschein ersetzen wird und den Zugang zur Beschäftigung ermöglicht. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 7.3.2002)