Da die Fassade ein allgemeiner Teil des Hauses ist, gehört ihre Instandhaltung zu den Vermieterpflichten. Wird ein Mieter anlässlich der Fassadenrenovierung durch einen Subunternehmer geschädigt, liegt somit selbst bei einer Auftragskette Vermieter-Hausverwalter-Werkunternehmer-Subunternehmer kein Grund vor, die Vertragshaftung des Vermieters für den Schaden zu verneinen. An diesen hat sich der Mieter daher daher primär zu halten (Oberster Gerichtshof, 29.11.2001, 6 Ob 250/01 k). (lfa) Altes Haus bleibt starke Marke Ein Recht zur Verwendung einer Marke kann allein die Geschichte eines Gebäudes begründen - auch wenn es 50 Jahre lang nicht existierte. Der Karlsruher Bundesgerichtshof gab dem Berliner Hotel "Adlon" im Streit mit dem Inhaber einer gleichnamigen Marke für Fertiggerichte Recht (I ZR 177/99, 20.2.2002). (jwo)