Während es beim diesjährigen Opernball vor dem Haus am Ring ausgesprochen ruhig zuging, hatte die traditionelle Anti-Opernball-Demo 2001 für mehr Aufsehen gesorgt: Es kam zu Ausschreitungen, die auf Seiten der Polizei nach deren Angaben 21 Verletzte forderten. 42 Personen wurden vorübergehend festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat jetzt gegen 13 Demonstranten einen Strafantrag wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung bzw. Sachbeschädigung eingebracht."Landfriedensbruch" Das in einigen Fällen ursprünglich ebenfalls zur Anzeige gebrachte Delikt "Landfriedensbruch" - führende Teilnehmer an einer so genannten Zusammenrottung, die auf eine Körperverletzung oder schwere Sachbeschädigung abzielt, haben laut Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Haft zu rechnen, wenn es tatsächlich zu derartigen Gewalttaten gekommen ist - wurde hingegen fallen gelassen. Die Anklagebehörde kam offensichtlich zur Ansicht, es sei nicht nachweisbar, dass die Beschuldigten "das gesetzwidrige Ziel alsbald verwirklichen" hätten wollen. Letzteres wäre Voraussetzung für einen Schuldspruch. Sechs separate Verhandlungen Das gerichtliche Nachspiel wird für die betroffenen Demonstranten nicht in einem Aufwaschen erfolgen. Es wird vielmehr sechs separate Verhandlungen geben, da sich die einzelnen gegen Polizeibeamte bzw. Auslagenscheiben oder Müllcontainer gerichteten Übergriffe unabhängig voneinander an verschiedenen Orten abgespielt haben sollen. Vor dem Kadi wird sich auch ein Feder führender Teilnehmer an den allwöchentlichen, gegen die derzeitige Bundesregierung gerichteten Wiener "Donnerstags-Demos" verantworten müssen. Der in Polizei-Kreisen bereits bekannte Mann soll bei der vorjährigen Opernball-Demo einen Beamten mit einem spitzen Gegenstand beworfen haben. Er wurde allerdings zu diesem Vorwurf noch nicht gerichtlich einvernommen, die Anklage konnte daher noch nicht zu Papier gebracht werden. Einen Termin für die Prozesse gibt es noch nicht. Die Akten werden dieser Tage von der zuständigen U-Richterin an die jeweiligen, noch zu bestimmenden Verhandlungsrichter übermittelt. (APA)