Köln/Wien - Der deutsche Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am Dienstag die künstliche Ernährung auf Kassenkosten in einer Richtlinie eingeschränkt - einerseits auf billige Standardrezepturen (mit Ausnahmen), andererseits auf bestimmte Patientengruppen, die ausnahmsweise "Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten (,Trinknahrung') und Sondenkost" bekommen sollen.Dem STANDARD liegt eine Schlüsselpassage der geheim gehaltenen Richtlinien vor. Demnach solle künstliche Ernährung erst bei "klinischen Zeichen der Mangelernährung" verordnet werden. Von dieser Zeitung damit konfrontiert, bestätigt Wolfgang Kaesbach, für Arzneimittel zuständiges Mitglied des Bundesausschusses, die Formulierung und kritisiert die "vielen Behauptungen" dazu in der öffentlichen Debatte. Sie stützen sich auch auf einen Bericht der deutschen Ärztezeitung vom 21. Februar. Demnach war die Sterblichkeit von mangelernährten Patienten an der Berliner Charité viermal so hoch wie bei Normalversorgten. Nach zwei Jahren waren 38 Prozent der ungenügend Ernährten, aber "nur" neun Prozent der anderen gestorben. Vorbildwirkung Der neue Indikationenkatalog enthält nur bestimmte Krankheitsbilder. Darunter sind nicht einmal alle Krebsdiagnosen. Er gilt zwar für die ambulante Versorgung, hat aber eine große Tragweite. Denn der stationäre Bereich soll daran angepasst werden, bestätigt Kaesbach. "Die Kassen", schäumt der Chef der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, "nehmen den Patiententod in Kauf. Die neue Richtlinie zwingt den Arzt zur Patiententötung - vielleicht ist das ja gewollt." Titel der Presseaussendung der Stiftung: "Sterbende sollen verhungern". Dabei steht - zum Teil - genau das Gegenteil in den Richtlinien: Just Patienten in der Endphase sollen zu den künstlich Ernährten zählen, etwa bei Gewichtsverlust infolge Aids oder Tumorkachexie (Auszehrung). "Eine Kachexie", wundert sich Franz Zdrahal, Leider des mobilen Caritashospizes in Wien, "ist mit bester künstlicher Ernährung nicht zu stoppen. In den vermutlich letzten Tagen halte ich das für zu spät." Stattdessen empfiehlt der Mediziner, der seit 1985 Sterbende begleitet, "frühzeitig, sozusagen bei gutem Wind, künstlich zu ernähren". Generell "gibt es hier sicher keine Dogmen. Jede Situation muss für sich bewertet werden." Grundsätzlich, nicht punkto Hospizbewegung, hat Kaesbach eine Erklärung für die massive Kritik: "Die ist naturgemäß gesponsert." Milliardenkosten In diese Kerbe schlägt auch ein "Infoblatt", das sein Ausschuss den Medien zur Verfügung stellt. "Profilierungswünsche einzelner Organisationen" seien im Vorfeld unübersehbar gewesen, heißt es da. Das Gremium habe "vor einer besonderen Herausforderung" gestanden. Denn erstens handle es sich bei künstlicher Ernährung um ein "kaum reguliertes Segment mit erheblicher medizinischer und wirtschaftlicher Bedeutung" und zweitens um "schätzungsweise über eine halbe Milliarde Euro (6,88 Milliarden S) Kosten" für die gesetzlichen Kassen. Weitere Argumente für die Herausforderung: intransparenter Markt, "Dominanz der Hersteller", breites "Meinungsbild" in der Öffentlichkeit. Der deutsche Bundesgesundheitsminister hat nun zwei Monate Zeit, die vom Gesetzgeber bereits 1999 in Auftrag gegebenen Richtlinien eventuell zu beeinspruchen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.2.2002)