Brüssel - Olaf, die EU-Behörde zur Betrugsbekämpfung, darf auch in den Büros von EU-Parlamentariern nach Beweismitteln suchen. Das hat das Europäische Gericht Erster Instanz (EuGI) am Dienstag festgestellt. Gleichzeitig wurden Details aus einem Bericht des Kommissionsbeamten Paul van Buitenen bekannt, in dem dieser einige neue Fälle von Unregelmäßigkeiten in der Brüsseler Behörde anprangert.

Das Luxemburger Gerichtsurteil ermöglicht Olaf, in Zukunft auch in den Büros der 71 EU-Abgeordneten zu ermitteln, die sich im Jahr 2000 gegen dieses neue Recht der Betrugsbekämpfer gewehrt hatten. Die Kläger - unter ihnen auch die Österreicher Paul Rübig, Othmar Karas und Hubert Pirker von der ÖVP sowie Johannes Voggenhuber und Mercedes Echerer von den Grünen - sahen durch die Ermittlungsrechte ihre Immunität als Parlamentarier verletzt.

In ihrem Urteil vom Dienstag erkennen die Richter nun zwar durchaus die Gefahr an, dass Olaf die parlamentarische Immunität verletze. Die Abgeordneten haben aber nicht das Recht, generell von Olaf unbehelligt zu bleiben: Nur wenn sie im Einzelfall wirklich Objekt von Ermittlungen würden, dürften sie klagen, so das Gericht in seinem Urteil, gegen das noch Rechtsmittel möglich sind.(Der STANDARD, Printausgabe 27.2.2002)

Enthüller Van Buitenen

Unterdessen wurden neue Vorwürfe des EU-Kommissionsbeamten Paul van Buitenen gegen seine Behörde bekannt. Van Buitenen, dessen Enthüllungen 1999 zum Sturz der vorherigen EU-Kommission unter Jacques Santer beigetragen hatten, will auch aktuell "Unregelmäßigkeiten in vielen Kommissionsdienststellen" entdeckt haben. Das Hamburger Magazin Stern zitiert aus einem internen Bericht Van Buitenens, den dieser für Olaf angefertigt hat.

Demnach habe es beim EU-Statistikamt Manipulationen bei Ausschreibungen gegeben. Auch gebe es Verdachtsmomente gegen Beamte der Atombehörde Euratom. Zudem sei die Aufklärung der Affäre um das Bildungsprogramm Leonardo im Jahr 2000 nicht mit genügend Nachdruck betrieben worden.