Danuta hat Gerhards ohnehin nicht leichtes Leben noch erschwert. "Der ganze dritte Bezirk weiß, dass sie jeden zweiten Tag mit einem ander'n Mann z'samm war", klagt er. "Nur nicht mit Ihnen", erwidert die Richterin. - Ja, das war sein Problem. Das und Hansl, ihr Ehemann. Deshalb steht Gerhard wegen versuchten Mordes vor Gericht. Er hat die Wohnung der beiden angezündet.Kennen gelernt hatten sie sich im Stadionbad. Gerhard genoss gerade eine längere Pause zwischen bei Gefängnisaufenthalten. Störend war vor allem Hansl, der Ehemann. Tagsüber arbeitete er, da ging es. Aber am Abend musste ihm Gerhard den Vortritt lassen. Das zehrte an den Nerven. "Sie behauptet, dass da gar nix war zwischen Ihnen", sagt die Richterin. "Bledsinn", erwidert der Angeklagte: "Mir ham uns sogar verlobt." - "Geht ja gar nicht", widerspricht die Richterin. "Inoffiziell, in der Hainburger Straße", präzisiert Gerhard. Ende September war er bereits krisenanfällig. In der Kirche zerschlug er eine Fensterscheibe, weil Danutas Ring verschwunden war. "Ich war betrunken", erinnert er sich vage. "In der Kirche?", fragt die Richterin. "Ja, das war so eine Totenfeier", erwidert Gerhard. Auf Danutas Anraten will er seine teure Wohnung aufgegeben haben. "Um zu ihr zu ziehen", davon war er überzeugt. Danuta wusste nichts davon, Hansl sowieso nicht. Am 3. 10. erfuhren sie es, waren aber dagegen. Gerhard stand vor der verschlossenen Tür. "I woa fett und zornig", sagt er. Und er dachte: "I hab mei Wohnung auf'geben und sie sitzt im g'machten Nest." Und er dachte ferner: "Wenn i ka Wohnung hab, braucht sie a kane." An der nächsten Tankstelle füllte er eine Fantaflasche mit eineinhalb Liter Benzin, kehrte zurück, leerte den Treibstoff durch den Türspalt und entzündete ihn. Die Feuerwehr konnte das Ehepaar mit einer Drehleiter aus dem vierstöckigen, von 36 Parteien bewohnten Mietshaus retten. Hansl erlitt eine schwere Rauchgasvergiftung und Verbrennungen. "Ich hab mit den Konsequenzen net so g'rechnet", sagt Gerhard. Das Gericht sieht es anders: 15 Jahre Haft wegen versuchten Mordes und Brandstiftung. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.2.2002)