Wien - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt einem Wiener Zahnarzt allzu marktschreierische Werbung für seine Dentalklinik untersagt. Die Österreichische Ärztekammer hatte den Mediziner auf Unterlassung geklagt, nachdem er in einem Modemagazin in einer doppelseitigen Anzeige die Leistungen der Dentalklinik angepriesen hatte, bei der er als Geschäftsführer tätig ist. Die Art und Weise dieser Werbung hielt die Ärztekammer für nicht standesgemäß, sie erblickte darin Wettbewerbsverstöße.Zu Recht, wie der OGH nun im Erkenntnis 4 Ob 278/01p darlegte: Demnach sind im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufs Anzeigen in einem Printmedium, die mehr als eine Viertelseite umfassen, unvereinbar. Auch die Bemerkung bei ihm würden "nicht nur Schauspieler und Fotomodelle, sondern auch Politiker, Diplomaten und Top-Manager aus- und eingehen", wurde dem Zahnarzt verboten. (APA)