Mensch
Klonen als Verfassungsbestimmung
Alternative Ethik-Kommission gegen Ratifikation der Biomed-Konvention
Wien - Die von Behindertenvertretern gegründete
"Ethikkommission für die Bundesregierung" spricht sich im Gegensatz
zur "Bioethik-Kommission beim Bundeskanzleramt" gegen die
Ratifikation der Biomedizin-Konvention des Europarats durch
Österreich aus. Allfällige Gesetzeslücken sollte Österreich von sich
aus schließen, eine Behebung von Defiziten sei auch ohne Beitritt zur
Konvention möglich, heißt es in einer Erklärung der
Kommission, die sich als "zweite, ergänzende Stimme zur
Ethikkommission des Bundeskanzlers" versteht.
Ethikkommission fordert Verbot des reproduktiven Klonens menschlicher Lebewesen
Unabhängig von einer Unterzeichnung der Biomedizin-Konvention
fordert die "Ethikkommission für die Bundesregierung" auf
gesetzlicher Ebene u.a. ein umfassendes Verbot des reproduktiven
Klonens menschlicher Lebewesen als Verfassungsbestimmung, das Verbot
der Einfuhr und Erzeugung von und der Forschung an menschlichen
Embryonen, die Schaffung eines eigenen Organtransplantationsgesetzes,
das auch Embryonal- und Fötalgewebe sowie Lebendorganspenden umfasst.
Weiters fordert die Alternativkommission die verfassungsrechtliche
Absicherung des Datenschutzes im Gentechnikgesetz, die Ausdehnung auf
alle Bereiche genetischer Daten sowie die Einbindung von Vertretern
der Behindertenverbände in alle Ethikkommissionen mit der Möglichkeit
eines aufschiebenden Vetos.
Europarats-Konvention
Sollte dennoch beabsichtigt sein, die Europarats-Konvention zu
ratifizieren, fordert die alternative Ethik-Kommission, diese
Gesetzesänderungen vorab abzuschließen oder in einem Begleitgesetz
mit der Festlegung eines einzuhaltenden zeitlichen Rahmens
anzukündigen. Eine Ratifizierung der Biomedizin-Konvention kann sich
die Ethik-Kommission für die Bundesregierung "nur auf
Verfassungsebene" vorstellen.
Verpflichtung des Staates für den Schutz der Würde
Die offizielle "Bioethik-Kommission beim Bundeskanzleramt" hatte
sich Mitte Februar für die Ratifikation der Konvention ausgesprochen.
In vielen Punkten sehe die Konvention aus der Sicht des
Menschenrechtsschutzes der vom Medizinbetrieb betroffenen Patienten
und Probanden strengeren Schutz vor als das österreichische Recht.
Der Beitritt würde daher zu einem deutlichen Zuwachs an Schutznormen
führen. Strengere nationale Richtlinien würden durch eine
Unterzeichnung nicht außer Kraft gesetzt werden. Durch begleitende
rechtliche und politische Maßnahmen sollte es aber zu einer
Fortentwicklung des bestehenden Schutzes - insbesondere zur
grundrechtlichen Verpflichtung des Staates für den Schutz der Würde,
der Integrität und der Identität jeder Form menschlichen Lebens im
Anwendungsbereich dieser Konvention - kommen, hieß es in der
Empfehlung der Experten.(APA)