Wien - Die von Behindertenvertretern gegründete "Ethikkommission für die Bundesregierung" spricht sich im Gegensatz zur "Bioethik-Kommission beim Bundeskanzleramt" gegen die Ratifikation der Biomedizin-Konvention des Europarats durch Österreich aus. Allfällige Gesetzeslücken sollte Österreich von sich aus schließen, eine Behebung von Defiziten sei auch ohne Beitritt zur Konvention möglich, heißt es in einer Erklärung der Kommission, die sich als "zweite, ergänzende Stimme zur Ethikkommission des Bundeskanzlers" versteht. Ethikkommission fordert Verbot des reproduktiven Klonens menschlicher Lebewesen Unabhängig von einer Unterzeichnung der Biomedizin-Konvention fordert die "Ethikkommission für die Bundesregierung" auf gesetzlicher Ebene u.a. ein umfassendes Verbot des reproduktiven Klonens menschlicher Lebewesen als Verfassungsbestimmung, das Verbot der Einfuhr und Erzeugung von und der Forschung an menschlichen Embryonen, die Schaffung eines eigenen Organtransplantationsgesetzes, das auch Embryonal- und Fötalgewebe sowie Lebendorganspenden umfasst. Weiters fordert die Alternativkommission die verfassungsrechtliche Absicherung des Datenschutzes im Gentechnikgesetz, die Ausdehnung auf alle Bereiche genetischer Daten sowie die Einbindung von Vertretern der Behindertenverbände in alle Ethikkommissionen mit der Möglichkeit eines aufschiebenden Vetos. Europarats-Konvention Sollte dennoch beabsichtigt sein, die Europarats-Konvention zu ratifizieren, fordert die alternative Ethik-Kommission, diese Gesetzesänderungen vorab abzuschließen oder in einem Begleitgesetz mit der Festlegung eines einzuhaltenden zeitlichen Rahmens anzukündigen. Eine Ratifizierung der Biomedizin-Konvention kann sich die Ethik-Kommission für die Bundesregierung "nur auf Verfassungsebene" vorstellen. Verpflichtung des Staates für den Schutz der Würde Die offizielle "Bioethik-Kommission beim Bundeskanzleramt" hatte sich Mitte Februar für die Ratifikation der Konvention ausgesprochen. In vielen Punkten sehe die Konvention aus der Sicht des Menschenrechtsschutzes der vom Medizinbetrieb betroffenen Patienten und Probanden strengeren Schutz vor als das österreichische Recht. Der Beitritt würde daher zu einem deutlichen Zuwachs an Schutznormen führen. Strengere nationale Richtlinien würden durch eine Unterzeichnung nicht außer Kraft gesetzt werden. Durch begleitende rechtliche und politische Maßnahmen sollte es aber zu einer Fortentwicklung des bestehenden Schutzes - insbesondere zur grundrechtlichen Verpflichtung des Staates für den Schutz der Würde, der Integrität und der Identität jeder Form menschlichen Lebens im Anwendungsbereich dieser Konvention - kommen, hieß es in der Empfehlung der Experten.(APA)