Paris - Französische Kinder dürfen künftig auch den Namen ihrer Mutter tragen und müssen nicht mehr ausschließlich nach dem Vater benannt werden. Ein entsprechendes Gesetz, das von den Medien als revolutionär bezeichnet wurde, hat die Nationalversammlung am Donnerstag verabschiedet. Demnach darf ein Kind in Frankreich zukünftig entweder den Nachnamen eines der Eltern tragen oder einen Doppelnamen, über dessen Reihenfolge sich die Eltern jedoch einigen müssen. Sollte keine Einigkeit zwischen den PartnerInnen herzustellen sein, trägt das Kind auch künftig ausschließlich den Namen des Vaters. (APA/dpa)