Medien
Presserat rügt "Stern" wegen Bericht über CSU-Spendenpraxis
CSU: "Stern" habe mehrfach angebotene Prüfung entsprechender Unterlagen abgelehnt
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen
Presserats hat dem "Stern"
eine öffentliche Rüge wegen seines
Berichts über die CSU-Spendenpraxis ausgesprochen. Das geht aus einem
Brief des Presserats an die Chefredaktion des Hamburger Magazins
hervor, den die CSU am Mittwoch in München veröffentlichte. Der
"Stern" hatte berichtet, die CSU habe für Patenschaftsabonnements
ihres Parteiorgans "Bayernkurier" jahrelang falsche Spendenquittungen
ausgestellt und so staatliche Spendenzuschüsse von rund drei
Millionen Euro "erschlichen" (
etat.at
berichtete).
Verstoß gegen Pressekodex
Der Presserat, ein Gremium zur Selbstkontrolle der Medien, sah
darin eigenen Angaben zufolge einen Verstoß gegen den Pressekodex.
Eine entsprechende Beschwerde der CSU sei begründet, hieß es in dem
Brief des Beschwerdeausschusses. Die ausführliche Begründung werde in
den nächsten Tagen folgen.
CSU: Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht
Die CSU hatte sich an den Presserat gewandt, weil ihrer Ansicht
nach der "Stern" grob gegen die journalistische Sorgfaltspflicht
verstoßen hat. Das von der CSU praktizierte Verfahren sei bereits
1996 und 1997 von der Bundestagsverwaltung als rechtmäßig bewertet
worden, erklärte CSU-Generalsekretär Thomas Goppel im Jänner. Dennoch
habe der "Stern" die von der CSU mehrfach angebotene Prüfung
entsprechender Unterlagen abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft München I hatte nach Prüfung der "Stern"-
Vorwürfe die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Es
seien keine Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Sachverhalt
erkennbar, hieß es. (APA/dpa)