Die Grundsteuer wird in die Kategorien A und B aufgeteilt. Die Grundsteuer A gilt für landwirtschaftliche Betriebe, B für den Rest - also die "Häuslbauer". Die Bodenwertabgabe ist eine Steuer auf unbebaute Grundstücke. Dabei handelt es sich um eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, die der Bund einhebt und die dann zu 96 Prozent auf die Gemeinden aufgeteilt wird.Einnahmen zuletzt weiter gesunken Die vergleichsweise eher bescheidenen Einnahmen aus der Grundsteuer sind zuletzt weiter gesunken. Im Vorjahr hat der Staat daraus insgesamt 5,5 Milliarden Schilling (400 Mill. Euro) lukriert, davon 350 Millionen S (25,4 Mill. Euro) aus der Landwirtschaft. Im Jahr 1999 hatten die Einnahmen aus der Grundsteuer noch 6,2 Mrd. S (451 Mill. Euro) betragen, wovon 400 Millionen S (29,1 Mill. Euro) aus der Landwirtschaft kamen. Keine neue Idee Die nun von Finanzminister Karl-Heinz Grasser angedachte, in der Zwischenzeit von seinem Ressort aber schon wieder abgesagte Reform der Grundsteuer ist keine neue Idee. Bereits im März 2001 war die Einsetzung einer Arbeitsgruppe angekündigt worden. Diese sollte auch über die Möglichkeit einer Einbindung der Bodenwertabgabe in eine neue Grundsteuer beraten, hatte es in einer "Nebenabrede des Bundes, des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes zur Paktierung über den Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004" geheißen. Als Ziel hatte man damals formuliert, die Grundsteuer bis 2003 zu erneuern und zu modernisieren, wobei nicht mehr auf einen Einheitswert abgestellt werden sollte. (APA)