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Kein Elektrosmog-Prozess gegen Radio Vatikan
Römisches Schwurgericht macht "Extraterritorialität" geltend
Gegen Radio Vatikan wird kein Prozess wegen
gesundheitsgefährdender Sendeanlagen in Santa Maria di Galeria
nördlich von Rom stattfinden. Ein römisches Schwurgericht machte am
Dienstag die "Extraterritorialität" des Geländes geltend. Nach den
Lateran-Verträgen zwischen Vatikan und Italien unterlägen sie damit
nicht der italienischen Justiz, begründete das Gericht. Radio Vatikan wurde eine Überschreitung der zulässigen
Strahlengrenzwerte vorgeworfen. Einwohner berichteten von einer
Häufung von Leukämiefällen und leiteten gerichtliche Schritte gegen
den Sender ein. Der Vatikansender hatte daraufhin von sich aus die
Sendezeiten und die Kapazitäten seiner Anlagen reduziert. Im
September waren die elektromagnetischen Strahlungen auf die
italienischen Grenzwerte von sechs Voltmeter heruntergefahren worden.
Einwohner: "Das Gesetz ist nicht für alle
gleich"
Die Einwohner von Santa Maria di Galeria reagierten empört auf den
Entscheid des römischen Gerichts. "Das Gesetz ist nicht für alle
gleich", kritisierten Bürgerrechtler, die die Rundfunkanstalt
verklagt hatten. Italiens Umweltminister Altero Matteoli äußerte sich
dagegen zufrieden, "dass der Fall zu einem Ende gekommen ist". Der
Elektrosmog werde weiterhin kontrolliert.
(APA)