München - Mit einer Haaranalyse, wie sie das Rechtsmedizinische Institut in München wegen des Kokain-Verdachts gegen den Hamburger Innensenator Ronald Schill vorgenommen hat, kann noch nach Monaten ein Drogen- oder Medikamentenmissbrauch nachgewiesen werden. Die Stoffe gelangen über die Blutbahn in die Haarwurzeln, wo sie sich ablagern und mit den Haaren auswachsen. Kokain, Cannabis, Heroin, Haschisch und Ecstasy, aber auch Nikotin, Beruhigungsmittel sowie ein regelmäßiger Anabolikakonsum sind auf diese Weise nachweisbar. Unsicher ist die Methode allerdings, wenn nur gelegentlich zur Droge gegriffen wird. Für die Haaranalyse wird eine etwa bleistiftdicke Strähne möglichst nahe der Kopfhaut abgeschnitten, gewaschen und zerkleinert. Anschließend wird das Haar in Methanol gelegt und mit Ultraschall behandelt, wodurch sich die im Haar abgelagerten Substanzen herauslösen. Aus der Methanollösung extrahieren die Spezialisten schließlich die Wirkstoffe, mit denen ein Drogenkonsum nachwiesen werden kann. Grundsätzlich hängt die "Treffsicherheit" der Haaranalyse von der Art und Menge der aufgenommenen Drogen und der Länge der Haare ab. Schließlich wächst das Haar jeden Monat durchschnittlich einen Zentimeter. Experten zufolge ist ein sporadischer oder einmaliger Drogenkonsum allerdings nur schwer oder kaum nachweisbar, weil nicht genügend Wirkstoffe in die Haare "eingebaut" werden. In der Regel ist nur ein "häufigerer" Drogenkonsum nachweisbar. Nach Angaben von Hans Sachs vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität München wurden in ausländischen Studien positive Ergebnisse erzielt, wenn die Probanden pro Monat mehr als 30 Milligramm Kokain, das ist weniger als eine übliche Konsumeinheit, aufnahmen. Urin- und Blutuntersuchungen sind im Gegensatz zur Haaranalyse zwar weniger zeitaufwendig. Die Aussagekraft dieser alternativen Testmöglichkeiten ist jedoch beschränkt. Im Urin sind Drogen demnach maximal eine Woche, im Blut in der Regel nur ein oder zwei Tage und im Speichel noch kürzer nachweisbar.(APA)