Linz – Harald F. darf wieder operieren, wenn auch nur unter Aufsicht im Landeskrankenhaus Steyr. Die Suspendierung des 46-jährigen Oberarztes, eines der Beschuldigten im so genannten Spitalsskandal von Freistadt, wurde aufgehoben. Der Chirurg war im November in Linz von der Anklage der fahrlässigen Tötung zweier Patienten freigesprochen worden.

Am Freitag informierte die Geschäftsführung der oberösterreichischen Gesundheits-und Spitals-AG (Gespag) über die Zukunft "ihres Mitarbeiters". Es sei dessen "ausdrücklicher Wunsch gewesen, wieder in seinem Beruf tätig zu sein", erklärte Gespag-Vorstand Harald Geck. Nach Freistadt habe der Arzt nicht zurückwollen, so wird er ab 1. März in Steyr arbeiten.

Da der Chirurg seit seiner Suspendierung im August 1999 nicht mehr operiert habe, solle er in einer Weiterbildung "wieder an den aktuellen Stand der Chirurgie" herangeführt werden. Was bedeutet, dass er die nächsten eineinhalb Jahre nicht alleine operieren dürfe. Das Gehalt eines Oberarztes bezieht der Landesbeamte weiter.

Das Nachspiel in der Affäre Freistadt um angebliche Kunstfehler ist damit für Harald F. aber noch nicht zu Ende. Das Disziplinarstrafverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es wird noch geprüft, ob der Oberarzt Obduktionen nicht durchgeführt habe. Mit einer Entscheidung ist Anfang April zu rechnen. (ker/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16./17.2.2002)