Nein, diesmal ist Justizminister Dieter Böhmdorfer nicht der Böse. Die juristischen Maßnahmen, die er nun zur verstärkten Terrorbekämpfung vorlegt, sind nicht dem freiheitlichen Giftschränkchen entnommen. Sie haben auch kaum etwas mit jenem explosiven Antiterrorpaket zu tun, das die FPÖ im vergangenen Oktober geschnürt hat - und das in "Asylanten" die Wurzel allen terroristischen Übels fand. Mit diesen Forderungen schlägt sich nach wie vor Innenminister Ernst Strasser herum.

Das neue Antiterrorpaket, das der Justizminister am Dienstag im Ministerrat in Wien vorlegen ließ, hat seine Absender in Brüssel und Washington. Böhmdorfer gibt damit bloß jenen Druck weiter, der international auf alle Justiz- und Innenminister der "zivilisierten Welt" ausgeübt wird - eine direkte Folge der Terroranschläge vom 11. Sep-tember.

Der Terrorismus-Begriff soll künftig weiter gefasst werden, wird daher auch im Bereich der "Alltagskriminalität" seinen Niederschlag finden. Kurz gesagt, was in den Gesetzesentwürfen umständlich festgeschrieben ist: Alles, was eine schwere Störung des öffentlichen Lebens darstellen oder die Bevölkerung in Unruhe versetzen könnte, wird künftig vor dem Hintergrund einer terroristischen Bedrohung gesehen und dementsprechend bekämpft werden können. Mit allen Möglichkeiten, die die so genannten "besonderen Ermittlungsmethoden" vorsehen.

Nach den Plänen, die auf EU-Ebene gefasst wurden, können "einfache Straftaten" wie Suchtgiftdelikte oder etwa ein Banküberfall nicht nur als Tatbestand der organisierten Kriminalität, sondern auch vor einem möglichen terroristischen Hintergrund gesehen werden. Das bietet der Justizbehörde und der Exekutive eine ganze Reihe zusätzlicher Möglichkeiten: Kontenöffnungen, Telefonüberwachung, Observation, Lauschangriff, Rasterfahndung.

Auch wenn es auf internationaler Ebene nicht gelungen ist, sich auf einen eindeutigen und verbindlichen Begriff von Terrorismus zu einigen, so könnte sich diese Debatte erübrigen: Indem die Definition offen bleibt, ist der Begriff dehnbar und nach Belieben anzuwenden. Als Terrorist kann dann bald einmal einer angesehen werden. Den Verfolgungsbehörden kann das nur recht sein - sie bleiben in der Anwendung ihrer Mittel flexibel.

Die Vorgangsweise folgt offensichtlich der einfachen, aber nicht bestechenden Logik, dass mehr Terroristen gefasst werden können, je mehr als verdächtig und potenzielle Terroristen angesehen werden. Das erleichtert zwar die Polizeiarbeit, verbessert aber nicht die tatsächliche Terrorbekämpfung. Man schießt mit Kanonen auf Spatzen, in der Hoffnung, damit gelegentlich auch einen Falken zu treffen.

Das klingt zwar wie eine österreichische Erfindung, ist es aber nicht. Böhmdorfer folgt damit lediglich internationalen Vorgaben. Sein Antiterrorpaket ist die Umsetzung internationaler Vereinbarungen und Beschlüsse - teils in vorauseilendem Gehorsam. Was in Österreich nun Gesetz werden soll, ist im EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Terrorismus vom Dezember vergangenen Jahres, im UN-Terrorismusfinanzierungsübereinkommen sowie in der UN-Sicherheitsresolution 1373 vom 28. September 2001 enthalten oder wenigstens angerissen.

Vor allem der EU-Rahmenbeschluss und die UN-Sicherheitsresolution kamen in der verständlichen Panik nach den Terroranschlägen in New York und Washington zustande. Im allgemeinen Schock schien jedes Mittel recht, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Heute, mit einiger Distanz und etwas weniger Aufregung betrachtet, erscheint vieles davon überzogen. Die Verhältnismäßigkeit von Bedrohung und der Mittel zu ihrer Abwendung darf nicht aus den Fugen geraten.

Das wäre der Fall, wenn sämtliche Bedenken über Bord geworfen und Rechtsstaatlichkeit wie Grundrechte einem politisch verordneten Begriff von Sicherheit untergeordnet würden. (DER STANDARD, Printausgabe,15.2.2002)